Der Kanton Luzern hat sich entschieden, an seinem Konkordat mit dem Bistum Basel festzuhalten. Diese Entscheidung bedeutet, dass der Kanton weiterhin die finanziellen Aufwendungen für die Luzerner Domherren und den Lohn des residierenden Domherrn trägt. Der Regierungsrat wies eine Motion des ehemaligen SP-Kantonsrats und jetzigen Nationalrats David Roth zurück, die den Austritt aus dem Bistumskonkordat zum Ziel hatte.
David Roth argumentierte, dass die Finanzierung der Domherren nicht mehr zeitgemäß sei, insbesondere da die katholische Bevölkerung Luzerns mittlerweile nur noch etwa die Hälfte der Gesamteinwohnerzahl ausmacht. Der Regierungsrat entgegnete, dass eine Kündigung des Konkordats nicht in Frage komme, da der Kanton durch sein Mitspracherecht in der Diözesankonferenz weiterhin Einfluss auf die Bistumsorganisation hat.
Mitspracherecht und Wahlrechte
Die Domherren im Bistum Basel spielen eine Schlüsselrolle bei der Bischofswahl und verfügen über ein Streichrecht, das es ihnen ermöglicht, Kandidaten von der Wahl-Liste auszuschließen. „Durch diese Mechanismen können wir sicherstellen, dass der Bischof von der Basis akzeptiert wird“, erklärte der Regierungsrat. Er betonte auch, dass der Verlust dieser diplomatischen Beziehung mit dem Bistum Basel erhebliche negative Folgen für den Kanton Luzern hätte.
Die Entscheidung des Regierungsrates stellt sicher, dass der Kanton auch weiterhin mit zwei Vertretern in der Diözesankonferenz vertreten ist. Diese Vertretung ermöglicht es Luzern, seine Interessen wahrzunehmen und bei wichtigen Angelegenheiten mitzuentscheiden. Der Regierungsrat betrachtet die Möglichkeit, aus der finanziellen Verpflichtung entlassen zu werden, als „aussichtslos“ und lehnt Verhandlungen in dieser Hinsicht ab.
Zur Finanzierung der Domherren hat der Kanton Luzern im Jahr 2023 einen Pauschalbetrag von rund 80’000 Franken an die Bistumsorganisation bereitgestellt. Darüber hinaus wurden Personalkosten in Höhe von etwa 130’000 Franken getragen. Diese Zahlungen sind Teil des anhaltenden finanziellen Engagements Luzerns gegenüber dem Bistum Basel.
Die Domherren selbst, insgesamt 18 an der Zahl, arbeiten eng mit dem Bischof zusammen und unterstützen ihn bei der Leitung des Bistums. Unter diesen Domherren befinden sich drei Vertreter aus dem Kanton Luzern, die auch eine diplomatische Verbindung zwischen der kantonalen Regierung und dem Bistum darstellen. Dies unterstreicht die Bedeutung des Konkordats für die Beziehungen und die Verwaltung innerhalb der katholischen Kirche in der Region.
Die Entscheidung, das Konkordat aufrechtzuerhalten, wird somit auch als ein strategischer Schritt angesehen, um die Interessen und Mitspracherechte des Kantons Luzern innerhalb der katholischen Strukturen zu sichern.