Der Konflikt zwischen der Stadt Frankfurt und dem Frankfurter Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) setzt sich fort und hat in den vergangenen Tagen neue Wendungen genommen. Am Freitag, dem 14. September, wies das Landgericht alle Versuche auf eine gütliche Einigung zurück. Dies bedeutet, dass das Zivilverfahren in schriftlicher Form fortgeführt wird, ohne dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Der Vorsitzende Richter kündigte an, am 22. November seine Entscheidung bekannt zu geben.
Der Streit dreht sich um die Rückforderungsforderung der Stadt, die annimmt, zwischen 2016 und 2018 zu hohe Personalkosten an die Awo gezahlt zu haben. Insbesondere geht es um Gelder, die in zwei von der Awo betriebenen Flüchtlingsunterkünften geflossen sein sollen. Der Streitwert wird auf 2,6 Millionen Euro geschätzt, wobei ursprünglich 470.000 Euro im Fokus der Klage standen.
Emotionale Verhandlungen
Steffen Krollmann, der seit 2020 an der Spitze des Awo-Kreisverbands Frankfurt steht, schilderte die Verhandlungen als stark emotional. Die Anwälte der Stadt und der Awo gaben von Beginn an zu verstehen, dass eine Einigung nicht in Sicht sei. In der über einstündigen Sitzung kam es zu intensiven Debatten, bei denen die Gemüter erhitzt waren.
Die Stadt vertritt den Standpunkt, dass die Awo systematisch überhöhte Kosten geltend gemacht hat. Rechtsanwalt Gerwin Janke äußerte sich dazu: „Alles deutet daraufhin, dass die Awo die Stadt systematisch an der Nase herumgeführt hat.“ Er konkretisierte, dass das Awo Personal für Flüchtlingsunterkünfte angestellt hätten, das auch in anderen Einrichtungen beschäftigt war. Auf diese Weise habe der Verband 882.000 Euro zusätzlich eingenommen, als er tatsächlich hätte. Janke betonte: „Die Stadt hätte das niemals bezahlt, wenn sie die wahren Umstände gekannt hätte.“
Im Gegensatz dazu weist der Anwalt der Awo, Michael Roth, die Vorwürfe zurück und betont, dass die Awo im Rahmen der Flüchtlingskrise ihrer Verantwortung nachgekommen sei. „Es geht um die Frage, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht“, erklärte Roth im Verlauf der Verhandlung.
Hintergründe und Entwicklungen
Auf die Hintergründe des Konflikts aufmerksam machen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die ergeben haben, dass die tatsächlich für die Flüchtlingsunterkünfte aufgewendeten Personalkosten bei 411.000 Euro lagen. In den Medien wurde dieser Skandal bereits 2019 thematisiert, als Unregelmäßigkeiten bei der Awo aufgedeckt wurden, einschließlich überhöhter Gehälter und Luxus-Dienstwagen. Im Zentrum dieser Kontroversen standen das Ehepaar Hannelore und Jürgen Richter, die die Frankfurter und Wiesbadener Awo-Kreisverbände leiteten. Bislang sind gegen 119 Personen Ermittlungen eingeleitet worden. Die meisten Verfahren sind inzwischen abgeschlossen, während der Strafprozess gegen die Richters noch aussteht.
Petra Rossbrey, die Vorsitzende des Awo-Präsidiums, stellte klar, dass die derzeitige Führung des Verbands nicht für die Entscheidungen der Vorgänger verantwortlich gemacht werden kann. „Wir stehen zu unserer Verantwortung“, sagte sie und fügte hinzu, dass jeder erhobenen Forderung gegen die Awo auch entgegengetreten wird, um die Integrität des Verbands zu wahren. Krollmann ergänzte, dass es darum gehe, Klarheit zu erlangen und den Prozess abzuschließen.
Die Situation bleibt angespannt, und der weitere Verlauf des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die Awo und die Stadt Frankfurt mit sich bringen. Mehr Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden.