Kriminalität und JustizRosenheim

Zollaktion in Bayern: Mindestlohn-Missstände aufgedeckt!

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat jüngst eine große Aktion zur Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gestartet. Diese Überprüfungen fanden nicht nur lokal statt, sondern wurden auch von zahlreichen Arbeitsinspektoren aus anderen EU-Staaten begleitet. In der vergangenen Woche überprüften die Zollbeamten insgesamt 36 verschiedene Betriebe in Bereichen wie Gastronomie, Baugewerbe und Einzelhandel, um die ordnungsgemäße Bezahlung der Beschäftigten sicherzustellen.

Am Hauptzollamt Rosenheim waren 67 Mitarbeiter im Einsatz, die 127 Angestellte befragten. Die Prüfungen ergaben, dass in einigen Fällen die Zahlen in den Geschäftsunterlagen nicht mit den Aussagen der Mitarbeiter übereinstimmten. Marion Dirscherl, die Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, betonte, dass trotz der Etablierung des Mindestlohns vor zehn Jahren weiterhin Verstöße zu verzeichnen sind. „Es stellt sich oft heraus, dass weniger als der Mindestlohn bezahlt wird, auch wenn die Beschäftigten etwas anderes berichten,“ sagte sie.

Koordinierte Aktion in der EU

Diese besondere Aktion ist Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union, an der sich insgesamt 21 Mitgliedstaaten unter Koordination der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) beteiligten. Deutschland war hierbei besonders im Fokus. Die umfassenden Maßnahmen, die mehr als 3.300 Zöllner an verschiedenen Standorten aktivierten, zielen darauf ab, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung den Kampf anzusagen. In diesem Kontext waren Delegationen aus 20 weiteren EU-Staaten in beobachtender Rolle vor Ort.

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Die Prüfungen umfassten verschiedene Branchen, von Friseursalons bis hin zu Kiosken und Tankstellenshops. In der ersten Runde der Kontrollen wurden bereits 24 Sachverhalte mit weiteren Prüfungsbedarf festgestellt, davon 11 Verdachtsfälle bezüglich der möglichen Unterschreitung des Mindestlohns. Auch soziale Sicherheitsbeiträge wurden in zwei Fällen aufgrund vermuteter illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte und in einem Fall von vermeintlicher Scheinselbstständigkeit zurückgehalten.

Es wird erwartet, dass die Überprüfungen in den kommenden Wochen fortgesetzt werden, um weitere Unstimmigkeiten aufzudecken. Die gesammelten Daten der Mitarbeiter müssen nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der jeweiligen Unternehmen abgeglichen werden, um ein umfassendes Bild der Lage zu erhalten. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 12,41 Euro pro Stunde, eine Erhöhung, die ab 2024 in Kraft tritt. Dabei betrug der Mindestlohn bei Einführung im Jahr 2015 noch 8,50 Euro pro Stunde.

Die stetigen Erhöhungen des Mindestlohns sind ein Zeichen für den rechtlichen Fortschritt in Deutschland und zeigen, dass die Regierung intensiv daran arbeitet, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Jährliche Steigerungen haben, seit die Vorschrift in Kraft trat, mehrere Anpassungen erfahren, die die finanziellen Lebensbedingungen der Beschäftigten verbessern sollen.

Für weitere Informationen zu den laufenden Kontrollen und dem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland
siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.

Quelle/Referenz
presseportal.de

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