Rosenheim

Sozialticket IsarCard S : Ermäßigte Tarife für Rosenheimer Bürger

Seit dem 1. September können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rosenheim mit dem neuen Sozialticket „IsarCard S“ vergünstigte Tarife im Öffentlichen Personennahverkehr nutzen, sofern sie einen Landkreis-Pass beantragen, der sozial benachteiligten Personen zur Verfügung steht.

Ab dem 1. September können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rosenheim von einem neuen Angebot im öffentlichen Nahverkehr profitieren: der „IsarCard S“. Dieses Sozialticket ermöglicht es berechtigten Personen, vergünstigte Tarife im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch zu nehmen, was insbesondere für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine wesentliche Erleichterung darstellt.

Um die „IsarCard S“ zu erhalten, ist es notwendig, einen Landkreis-Pass zu beantragen. Der Erwerb dieses Passes erfolgt über die Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rosenheim.de. Dieser Pass steht allen Personen zur Verfügung, die Unterstützung aus dem Sozialsystem beziehen, wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe, sowie jenen, die sich ehrenamtlich engagieren.

Wer kann den Landkreis-Pass beantragen?

Die Voraussetzungen für den Landkreis-Pass sind klar definiert. Personen, die Leistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten oder Arbeitslosengeld II beziehen, können den Pass beantragen. Auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind berechtigt. Darüber hinaus können sich junge Erwachsene, die sich für ein Freiwilliges Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst engagieren, ebenfalls um den Pass bemühen.

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Für die Beantragung sind einige Dokumente erforderlich. Dazu zählen ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der letzte Leistungsbescheid oder ein Nachweis über das Engagement im freiwilligen Jahr. Diese Unterlagen sollen die Berechtigung und das soziale Engagement der Antragsteller belegen.

Bedeutung des Sozialtickets

Das Sozialticket ist nicht nur ein finanzieller Entlastungsfaktor; es stellt zudem eine politische Entscheidung dar, soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Mobilität von benachteiligten Gruppen zu verbessern. Der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Grundpfeiler für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sei es für den Arbeitsweg, für Einkäufe oder für Freizeitaktivitäten.

Die Einführung der „IsarCard S“ in Rosenheim ist somit ein Schritt in die richtige Richtung, um den Menschen in Notlagen zu helfen und ihnen gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen. So wird nicht nur der Zugang zu Mobilität erleichtert, sondern auch ein Zeichen für Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt gesetzt.

Bericht und Foto: Landratsamt Rosenheim

– NAG

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