Im Landkreis Rosenheim hat die Tierrechtsorganisation PETA eine Strafanzeige gegen einen Hofbetreiber eingereicht. Die Anzeige wurde durch eine Whistleblower-Meldung ausgelöst, die auf alarmierende Zustände in der Rinderhaltung hinwies. Aufgezeichnete Bilder zeigen schockierende Szenen: Rinder leben an kurzen Ketten und haben in einigen Fällen sogar Wunden, die nicht versorgt wurden. PETA macht auf diese katastrophalen Haltungsbedingungen aufmerksam, die nicht nur Thüringische Gesetzesvorschriften verletzen, sondern auch die grundlegendsten Bedürfnisse der Tiere missachten. Die Strafanzeige wurde am 15. Oktober bei der Staatsanwaltschaft in Traunstein eingereicht.
Lisa Kainz, eine Fachreferentin für das Wohl von Tieren in der Agrarindustrie bei PETA, äußerte sich besorgt und forderte die Staatsanwaltschaft auf, die Qualen der Rinder ernst zu nehmen. Ihrer Ansicht nach haben die Tiere ein Anrecht auf Bewegung und eine artgerechte Lebensweise. Die aktuelle Situation zeigt deutlich, dass Rinder nicht wie Objekte behandelt werden dürfen, die lediglich in engen Ställen gefangen gehalten werden.
Anbindehaltung: Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Die Anbindehaltung von Rindern kann als quälerische Tiermisshandlung angesehen werden, sie verstößt gegen den Paragrafen 17 des Tierschutzgesetzes. Diese Regel besagt, dass Tiere nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden dürfen. Die Bilder von Rindern, die an kurzen Ketten leben, verdeutlichen die grausamen Auswirkungen dieser Haltungsform. Die Tiere sind nicht in der Lage, sich zu drehen oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu agieren, was zu erheblichem körperlichen und psychischen Leid führt. Hierbei spricht man von „erzwungenem Nichtverhalten“, was bedeutet, dass die Tiere in fast allen ihren natürlichen Verhaltenstraditionen stark eingeschränkt sind.
Des Weiteren zeigt der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, dass eine gesetzliche Regelung zur Anbindehaltung erwogen wird. Diese neue Regelung würde grundsätzlich festhalten, dass Tiere nicht angebunden gehalten werden dürfen. PETA sieht jedoch bereits jetzt einen klaren Verstoß gegen bestehendes Recht, da die Anbindehaltung schon jetzt unter den Schutzzweck des Tierschutzgesetzes fällt. Die anhaltende Fixierung der Tiere beeinträchtigt ihr Wohlergehen in derart schwerwiegender Weise, dass man von erheblichem Leiden sprechen muss.
Wiederholte Missstände in der Tierhaltung
Es handelt sich hierbei nicht um einen Einzelfall. PETA erhält immer wieder Hinweise auf Missstände in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, wobei es oft unerheblich scheint, ob die Betriebe groß oder klein sind. Die aktuelle gesetzliche Regelung bezieht sich zuvorderst auf jüngere Tiere, für die es bereits einige Vorgaben gibt. Jedoch fehlen eine umfassende Anleitung und der rechtliche Schutz für Rinder, die älter als sechs Monate sind. Solche Erfahrungsberichte verdeutlichen, dass das Wohl der Tiere häufig hinter den Profitinteressen der Betreiber zurückgestellt wird.
PETA feiert im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Bestehen und nutzt diesen Anlass, um für die Anerkennung von Tieren als rechtliche Personen zu kämpfen. Die Organisation fordert, dass Tiere als Wesen mit schutzwürdigen Interessen anerkannt werden und eine Art Grundrechte erhalten sollten. Das tiefergehende Ziel ist es, jede Form von Speziesismus abzulehnen – eine Diskriminierung, die Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abwertet. Diese Themen sind besonders relevant, auch im Kontext der anhaltenden Diskussion um bemängelte Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft. Für weitere Informationen können detaillierte Berichte auf presseportal.peta.de gefunden werden.