Inmitten der Diskussionen über die Sanierung des Staatshaushalts stehen der Klimabonus und die damit verbundenen sozialen Ungleichheiten im Fokus. Das Netzwerk Armutskonferenz und die Umweltschutzorganisation Greenpeace fordern die Regierungsverhandler:innen auf, den Klimabonus nicht einfach ersatzlos zu streichen, sondern sozial zu reformieren. Laut Martin Schenk, Sozialexperte bei der Armutskonferenz, ist der Klimabonus entscheidend, um einkommensschwache Haushalte vor den Belastungen der CO2-Besteuerung zu schützen. "Die Verringerung der CO2-Emissionen darf nicht auf Kosten des unteren Einkommensdrittels gehen," betont Schenk. Diese Reform wird als notwendig erachtet, um die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter zu vergrößern, was auch Jasmin Duregger von Greenpeace bestätigt.
Rückerstattung der CO2-Abgabe für Mietende
Eine weitere aktuelle Entwicklung betrifft die Rückerstattung der CO2-Abgabe für Mietende. Ab dem 1. Januar 2023 sind Vermietende verpflichtet, an den CO2-Kosten, die durch Heizungen verursacht werden, teilzuhaben. Erstmals erhalten Mietende in diesem Jahr Teile der Abgabe zurück, die sie im vergangenen Jahr für ihre Heizkosten zahlen mussten. Ein Vier-Personen-Haushalt in einem 110 qm-Wohnhaus kann dabei mit über 200 Euro Rückerstattung rechnen, was von der Vorsitzenden des Mietervereins München, Beatrix Zurek, als bedeutende Verbesserung angesehen wird. Dennoch wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine gerechtere Kostenverteilung sicherzustellen.
Die steigenden Energiekosten belasten viele Mietende erheblich. Saskia Reinbeck von Greenpeace Bayern fordert, Anreize zu schaffen, um den Austausch alter Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen zu fördern, während gleichzeitig das im Koalitionsvertrag beschlossene Klimageld zügig eingeführt werden sollte. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Klimaschutz effektiv voranzubringen und jene zu entlasten, die bereits unter den hohen Kosten zu leiden haben. Für Details zur Berechnung der Rückerstattung müssen Mietende Informationen wie den Verbrauch von Erdgas und den CO2-Preis bereithalten, um ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen, wie der DMB Mieterverein München informiert.
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