Regensburg (ots)
Am letzten Donnerstag fand eine umfassende Prüfung zur Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland statt, organisiert von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg. Dabei kamen insgesamt 60 Zöllnerinnen und Zöllner zum Einsatz, die in verschiedenen Branchen tätig wurden, darunter Gastronomie, Tankstellen, Nagelstudios und Einzelhandel.
Insgesamt wurden 43 Arbeitgeber überprüft und über 180 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort befragt. Diese Befragungen sind Teil einer bundesweiten Aktion zur Untersuchung möglicher Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn. Die Ergebnisse der Prüfung führten zur Einleitung von neun Ordnungswidrigkeits- und vier Strafverfahren. Für 36 weitere Fälle sind zusätzliche Nachermittlungen erforderlich.
Prüfungen und Konsequenzen
René Matschke, der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, machte klar, dass diese Kontrollen ein ernstzunehmendes Signal an alle Arbeitgeber senden: „Wer den Mindestlohn umgeht, riskiert harte Sanktionen.“ Der Zoll wird auch in Zukunft gegen Lohndumping und Schwarzarbeit vorgehen. Die gesetzlichen Mindestlohnsätze, aktuell bei 12,41 Euro brutto pro Stunde, gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vereinbarungen, die diesen Betrag unterschreiten, werden als ungültig angesehen und entsprechend geahndet.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können unterschiedlichster Art sein. Oft werden Arbeitnehmer als Praktikanten oder Auszubildende eingestuft, um die Verpflichtung zur Mindestlohnberechnung zu umgehen. Zudem mangelt es häufig an ordnungsgemäßen Arbeitsaufzeichnungen, was die Aufdeckung solcher Verstöße erschwert.
Zusätzlich sind die Prüfungen Teil einer umfassenden Initiative gegen Schwarzarbeit, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. In dieser Aktion, an der 21 Mitgliedstaaten beteiligt waren, wurde ein besonderer Fokus auf Deutschland gelegt, vor allem auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse.
Bundesweit waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner aktiv. Sie befragten rund 7.700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Anstellungsverhältnissen und Löhnen und überprüften die Geschäftsunterlagen von über 800 Arbeitgebern. Vor Ort entschied der Zoll bereits, 260 Strafverfahren einzuleiten, darunter mehr als 160 aufgrund unerlaubten Aufenthalts. Darüber hinaus bestehen in mehr als 1.600 Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße, die nun einer genaueren Überprüfung bedürfen.
Diese Maßnahmen sind Teil eines fortlaufenden Kampfes gegen illegale Praktiken im Arbeitsmarkt und sollen sicherstellen, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt bleiben. Der Zoll stellt damit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mit Nachdruck sicher und zeigt, dass illegale Praktiken nicht toleriert werden.
Für weitere Informationen über die Prüfungen und deren Ergebnisse, sehen Sie die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.