Regensburg

Streit um Photovoltaik: Regensburger Familie fordert Schadenersatz

Eine Familie aus Regensburg fordert Schadensersatz von der Stadt, nachdem sie seit März 2022 vergeblich versucht hat, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu installieren, während Nachbarn trotz ähnlicher Anliegen genehmigte Anlagen errichten konnten, was auf eine ungleiche Behandlung durch die Denkmalschutzbehörde hinweist.

In Regensburg, insbesondere im Stadtteil Großprüfening, entbrannte ein zunehmend hitziger Streit zwischen einer Familie und den Denkmalschutzbehörden, der nun Schadensersatzforderungen nach sich zieht. Edwin Raab und seine Familie kämpfen seit über zweieinhalb Jahren darum, auf ihrem Haus eine Photovoltaikanlage installieren zu können, doch der Widerstand des Amts für Denkmalschutz steht dem entgegen.

Die Situation ist kurios, da das Haus der Raabs selbst nicht unter Denkmalschutz steht. Allerdings befinden sich in der näheren Umgebung zwei denkmalgeschützte Gebäude, deren Sicht laut den Behörden durch die Installation von Photovoltaikmodulen beeinträchtigt werden könnte. Ein offensichtlicher Gegensatz zeigt sich jedoch, denn direkt neben dem Haus der Raabs steht ein Neubau mit einer großflächigen Photovoltaikanlage, der von den Denkmalschutzbehörden offenbar nicht als problematisch erachtet wurde.

Behördlicher Stillstand und anwaltliche Auseinandersetzungen

Die Ausgangssituation für Raab war eine informelle Anfrage im März 2022 beim Amts für Denkmalschutz, wo ihm zu verstehen gegeben wurde, dass sein Vorhaben „kaum Aussicht auf Erfolg“ habe. Trotz dieser negativen ersten Rückmeldung gab Edwin Raab nicht auf und stellte einen offiziellen Antrag. Dies führte schließlich dazu, dass ihm mitgeteilt wurde, dass eine Photovoltaikanlage eventuell auf der östlichen Seite seines Daches gestattet werden könnte. Die westliche Seite blieb jedoch weiterhin ausgeschlossen, da laut den Behörden die optischen Sichtbeziehungen zu den Denkmalen gestört würden.

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Während Raab mit den Behörden verhandelte, wurde direkt gegenüber seinem Wohnsitz ein neues Mehrfamilienhaus errichtet, komplett ausgestattet mit einer Photovoltaikanlage. In den Aussagen der Denkmalschutzbehörde wurde der Neubau jedoch als nicht relevant für den Denkmalschutz betrachtet – eine Diskrepanz, die Edwin Raab frustriert.

Ein zäher Verhandlungsprozess

Der Konflikt zog das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf den Plan, welches zunächst die Perspektive der lokalen Denkmalschutzbehörde unterstützte. Doch das Bild änderte sich, als der Neubau die Sicht auf die Denkmale beeinträchtigte. In der Folge regte das Landesamt Gespräche an, bei denen Raab unter bestimmten Auflagen doch noch teilweise Photovoltaik auf seinem Dach installieren könnte, was jedoch die Behörde erneut ablehnte.

Nach mehreren gescheiterten Versuchen, einen Konsens zu finden, trafen Raab und sein Anwalt Ende Januar zu einem Kompromissgespräch mit den Denkmalschutzbehörden. Trotz der Zusage von Potenzial für einen Kompromiss, wurde die überarbeitete Pläne erneut abgelehnt. Der bevorstehende Vor-Ort-Termin im März 2024 soll die zuletzt gescheiterte Verhandlungen abermals auf den Prüfstand stellen.

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Für Raab ist die Situation untragbar. „Das alles ist ziemlich verrückt“, erklärt er. Immerhin ist er umgeben von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen, die in der Nachbarschaft genehmigt wurden und die genehmigte Photovoltaikanlage eines Amtsgebäudes liegt kalt neben seinem. Um so frustrierender ist es für ihn, dass die Diskussion sich nur um die Module auf seinem Dach dreht.

Die Forderung nach Schadensersatz

Aufgrund der langen Auseinandersetzungen hat Raab bereits Kosten von mindestens 15.000 Euro angehäuft und schätzt den Gesamtschaden auf 20.000 Euro. Mit dem Wegfall möglicher EEG-Förderungen könnte der Schaden noch höher ausfallen. Er ist überzeugt, dass ein falscher Bescheid seitens der Stadt für die gesamte Misere verantwortlich ist. Raab stellt nun Forderungen an die Denkmalschutzbehörde, die nicht nur die Übernahme aller dadurch entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten umfasst, sondern auch die Ausgleichszahlungen für die höheren Energiekosten während der Streitdauer.

Sein jüngster Vorschlag sieht die Nutzung von farblich abgestimmten PV-Modulen vor, ohne überflüssige Einschränkungen akzeptieren zu wollen. „Ich erwarte von der Unteren Denkmalschutzbehörde, dass sie ohne bürokratische Hürden für den angerichteten Schaden aufkommt“, betont Raab, und fügt hinzu, dass ein verantwortungsvolles Verwaltungshandeln anders aussieht.

Die Auseinandersetzung wirft Fragen über die Praktiken und Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden auf. Edwin Raab ist fest entschlossen, nicht aufzugeben, da er der Meinung ist, dass all die Komplikationen und Schwierigkeiten, die er erlebt hat, ein Beispiel dafür sind, wie ineffizient und unfair Bürokratie in der heutigen Zeit sein kann.

– NAG

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