Regensburg – Ein Bauunternehmer aus Regensburg wurde wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt. Die Ermittlung führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg durch, nachdem das Gewerbeamt auf eine ungewöhnliche Häufung von Gewerbeanmeldungen im Bereich Trockenbau durch EU-Ausländer aufmerksam geworden war. Diese fanden am Firmenstandort des Angeklagten statt. Die Anmeldungen waren von Arbeitnehmern ausgefüllt worden, die angaben, als selbstständige Gesellschafter in verschiedenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) zu arbeiten, obwohl ihre Wohnorte in ganz Deutschland verteilt waren.
Die Untersuchungen ergaben, dass die Gewerbeanmeldungen vom Bauunternehmer initiiert wurden. Er zahlte den Arbeitern ausschließlich stundenbasiert, unabhängig von den wirtschaftlichen Ergebnissen der angemeldeten GbRs. Da die Arbeiter jedoch weisungsgebunden waren und faktisch wie Arbeitnehmer betrieben wurden, handelte es sich um sogenannte „Scheinselbstständige“. Die Finanzkontrolle stellte fest, dass der Unternehmer es versäumt hatte, diese als reguläre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung zu melden.
Ein Geständnis und die Konsequenzen
Im Verlauf der Gerichtsverhandlung gestand der Bauunternehmer die Vorwürfe und gab zu, aus persönlichem Eigennutz gehandelt zu haben. Das Gericht berücksichtigte zusätzlich eine frühere Verurteilung des Unternehmers, bei der er 2023 wegen ähnlicher Delikte, ebenfalls die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt wurde. Dadurch summiert sich die Strafe nun auf fast drei Jahre Gefängnis.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist dafür zuständig, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit in Deutschland zu bekämpfen. Besonders in der Baubranche ist es aufgrund der flexiblen Arbeitsverhältnisse häufig zu Missbrauchsfällen gekommen, da unseriöse Arbeitgeber versuchen, Arbeitnehmer als selbstständig auszugeben. Dies trifft häufig auf den Bereich Trockenbau zu, wo oft Arbeitskräfte eingesetzt sind, die aus dem Ausland stammen. Durch das Ausnutzen von komplexen Vertragsverhältnissen umgehen viele Arbeitgeber die Zahlung von Sozialabgaben, was sowohl für die Sozialkassen als auch für den fairen Wettbewerb schädlich ist.
Statistiken und Trends in der Branche
Im laufenden Jahr 2023 hat die FKS bundesweit mehr als 50.000 Prüfungen durchgeführt, wobei etwa 3.000 Verdachtsfälle in der Baubranche festgestellt wurden. Besonders auffällig sind jene Fälle von Scheinselbstständigkeit, bei denen Arbeiter formal als selbstständig gemeldet sind, aber unter Bedingungen arbeiten, die denen regulärer Arbeitnehmer ähneln. Die finanziellen Schäden, die durch diese Praktiken entstehen, belaufen sich jährlich auf Millionenbeträge und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die integrität des Sozialversicherungssystems dar.
Das Urteil des Regensburger Bauunternehmers zeigt die ernsthaften Folgen solcher illegalen Praktiken. Die enge Zusammenarbeit der FKS mit anderen Behörden wie Gewerbeämtern und der Polizei hat sich als entscheidend erwiesen, um solche Missstände aufzudecken. Die Rolle der FKS ist in der Baubranche von besonderer Bedeutung, wo die gesetzlichen Regelungen oft übersehen und die Rechte der Arbeitnehmer gefährdet werden. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer konsequenten Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit in Deutschland.