In einer wegweisenden Entscheidung des Landgerichts Regensburg wurde das Verfahren gegen eine 22-jährige Klimaaktivistin eingestellt, die im vergangenen Jahr für Aufsehen sorgte, als sie das Wasser eines Brunnens am Bismarckplatz während des Bürgerfests grün einfärbte. Die Aktion, die als Protest gegen die Klimakrise gedacht war, führte zunächst zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht. Doch in zweiter Instanz kam es zu einer Kehrtwende.
Die Aktivistin hatte am 18. Juni 2023 eine auffällige Aktion gestartet, um auf die ernsthaften Herausforderungen der Klimakatastrophe aufmerksam zu machen. Mit dem Slogan „Bei aller Feierlaune dürfen wir nicht vergessen, dass wir uns inmitten der existentiellsten Krisen der Menschheit befinden“, äußerte sich die Gruppe „Endfossil Regensburg“ zu den Hintergründen dieser Aktion. Nachdem die Polizei durch einen Zeugenhinweis die Aktivistin identifizierte, wurde sie wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ zu 50 Tagessätzen verurteilt, was in der Bevölkerung für Diskussionen sorgte.
Aktion führt zu rechtlichen Auseinandersetzungen
Die Polizei handelte schnell, und die Studentin wurde ergriffen. Das Amtsgericht Regensburg entschied, dass die „Brauchbarkeit“ des Brunnens, der Teil des öffentlichen Raumes ist, durch die grüne Färbung erheblich gemindert wurde. Die Stadt reagierte, indem sie die Brunnen vorübergehend sperrte und das Wasser abließ. Die Kosten für die Säuberung wurden mit 750 Euro pro Brunnen beziffert.
Die Aktivistin war jedoch mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden und legte Berufung ein. In ihrer Verteidigung argumentierte sie, dass sie nicht vorgesehen hatte, dass das Wasser abgelassen wird, und betonte, dass das verwendete Färbemittel Uranin für Mensch und Umwelt unbedenklich sei. Dieses wasserlösliche Natriumsalz, das auch in der Industrie Anwendung findet, ist bekannt dafür, dass es sich bei Sonnenlichteinfluss grün färbt und nach kurzer Zeit wieder verschwindet.
Landgericht gibt grünes Licht für die Aktivistin
Die Berufungsverhandlung dauerte nur 30 Minuten, und nachdem die junge Frau in ihrer Einlassung auf ein ähnliches Urteil eines Wiener Gerichts hinwies, folgte ein schnelles Rechtsgespräch zwischen Richterin, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Es wurde zu einem überraschenden Einvernehmen gekommen, wobei die Aktivistin berechtigt wurde, die Reinigungskosten zu tragen. Das Verfahren wurde eingestellt, was mit Beifall im Saal aufgenommen wurde. Die Staatskasse übernimmt die Kosten für das Verfahren.
Diese Entscheidung könnte auch für den anderen Aktivisten von Bedeutung sein, der während des Protests an einem anderen Brunnen eine ähnliche Aktion vorgenommen hatte, jedoch bislang nicht identifiziert werden konnte. Die Vorfälle haben eine breite Diskussion über die Mittel und Wege des Protests gegen die Klimakrise ausgelöst, und die Rechtslage in Bezug auf solche Aktionen bleibt weiterhin ein zentrales Thema in der öffentlichen Debatte.
Das Urteil spiegelt nicht nur die zunehmende Anerkennung des richtigen Umgangs mit den Anliegen des Klimaschutzes wider, sondern stellt auch Fragen zu den rechtlichen Risiken, denen sich Aktivisten gegenübersehen, die auf kreative Methoden zurückgreifen, um ihre Botschaften zu verbreiten. Weitere Details zu diesem Thema sind hier nachzulesen.