Am 17. August 2024 kam es in Niederbayern zu einem bemerkenswerten Vorfall, als vier Männer aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing geflohen sind. Die Einrichtungen, die in der Regel für die Unterbringung von Straftätern vorgesehen sind, wurden für diese individuelle Flucht offensichtlich nicht ausreichend gesichert. Nachdem der Vorfall gemeldet wurde, setzten die Behörden umgehend umfassende Maßnahmen ein, um die Flüchtigen wiederzufassen.
Am 23. August bestätigte die Polizei, dass einer der entkommenen Männer, ein 28-Jähriger, in der Steiermark festgenommen wurde. Der Festgenommene leistete dabei keinen Widerstand. Bereits an diesem Tag wurde bekanntgegeben, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg eine Überstellung des Mannes nach Deutschland beantragt hat. Dies markiert einen ersten Erfolg für die Ermittler, die weiterhin nach den restlichen drei geflüchteten Straftätern suchen. Das Geschehen ist nicht nur eine Herausforderung für die Ermittungsbehörden, sondern wirft auch Fragen zur Sicherheit in psychiatrischen Einrichtungen auf.
Festnahmen und laufende Ermittlungen
Um die verbliebenen Flüchtigen zu finden, wurden mehrere Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Polizei hatte Hinweise, dass sich einer der anderen Männer dort aufhalten könnte. In Witten, einer Stadt im Ennepe-Ruhr-Kreis, untersuchten Spezialkräfte einige Wohnungen, doch der Gesuchte war nicht anzutreffen. Die Ermittlungen gestalten sich als intensiv und vielschichtig. Die Polizei wertet Videos aus und prüft auch weitere Hinweise aus der Bevölkerung, die nach dem Fluchtvorfall eingegangen sind.
Die Straftäter waren laut Angaben der Polizei nicht nur wegen Diebstahl im geschlossenen Maßregelvollzug, sondern auch wegen schwerwiegenderer Delikte untergebracht. Sie werden verdächtigt, an Geiselnahmen und gefährlicher Körperverletzung beteiligt zu sein, wodurch sie als gefährlich gelten. Zur Sicherheit der Bürger wurde an die Öffentlichkeit appelliert, sich von verdächtigen Personen fernzuhalten und keine Anhalter mitzunehmen.
Der Vorfall zeigt, wie wichtig die Sicherheit in geschlossenen Einrichtungen ist, besonders wenn es sich um Straftäter handelt, die als gefährlich eingestuft werden. Entsprechend den Protokollen der Polizei sollten Bürger bei eigenen Beobachtungen oder in Notfällen unverzüglich die Notrufnummer 110 wählen.
– NAG