Oberallgäu

Tierheime im Chaos: Wem gehören die Fundtiere im Oberallgäu?

Im Oberallgäu kochen die Emotionen hoch: Gemeindechefs stehen vor der Frage, wie sie die finanziellen Herausforderungen für die Tierheime meistern können - während rechtliche Unklarheiten rund um die Verantwortung für Fundtiere eine schnelle Lösung erschweren!

Die aktuellen Herausforderungen bei der Finanzierung von Tierheimen im Oberallgäu beschäftigen die Gemeindechefs zunehmend. Unterschiedliche rechtliche Aspekte und aktuelle Bauprojekte werfen Fragen auf, wie die Kommunen künftig mit der Versorgung von Fundtieren umgehen sollen. Die Diskussion, die sich in den letzten Tagen zunehmend zuspitzt, ist von einer rechtlichen Grauzone geprägt.

In der Region, insbesondere im Altlandkreis Kempten, haben die Gemeinden bisher mit dem Tierschutzverein Kempten eine Vereinbarung getroffen, die die Aufnahme von Fundtieren in dessen Tierheim regelt. In anderen Teilen des Oberallgäu gibt es zusätzliche Tierschutzvereine, etwa in Immenstadt und Oberstdorf, die ebenfalls für die Unterbringung von Tieren zuständig sind. Doch nun, mit anstehenden Bauarbeiten in Kempten und Immenstadt, stehen die Verantwortlichen vor der mehr als drängenden Frage: Wer trägt eigentlich die finanziellen Kosten für die Unterbringung dieser Tiere?

Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierung

Der rechtliche Rahmen für die Verantwortung der Gemeinden bei Fundtieren ist nicht eindeutig. Wilfried Schober vom Gemeindetag erklärte in einer Sitzung der Bürgermeister, dass Tierschutz im Grunde Ländersache sei. Fundtiere müssen von den Gemeinden verwahrt werden, und oft wurde dies an lokale Tierschutzvereine delegiert. Der Knackpunkt ist jedoch die Unterscheidung: Handelt es sich tatsächlich um ein Fundtier oder um ein Wildtier? Dies führt zu Unsicherheiten. Viele wild lebende Katzen, zum Beispiel, werden häufig von Menschen eingefangen und dann in Tierheimen abgegeben, was rechtlich problematisch sein kann.

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Ein weiteres zentrales Thema ist die Dauer der finanziellen Verantwortung der Gemeinden. Früher galt die Annahme, dass nach vier Wochen keine Ansprüche mehr auf das Tier bestehen, und die Verantwortung endete damit. Diese Regelung wurde jedoch aus tierschutzrechtlichen Gründen aufgehoben, und nun fordert der Freistaat eine sei-monatige Unterbringungspflicht. Für die Gemeinden ist dies eine massive zusätzliche finanzielle Belastung.

Finanzierungen und Problematik der Investitionen

Angesichts der teils hohen Summen, die für den Neubau von Tierheimen im Raum stehen, zeigen einige Bürgermeister Verständnis für die finanziellen Sorgen ihrer Gemeinden. So plant Bad Hindelang eine Beteiligung von 200.000 Euro am Neubau in Immenstadt. Bürgermeisterin Sabine Rödel äußerte sich skeptisch, da in ihrem Ort nur wenige Tiere aufgenommen werden. Vergleichbare Bedenken äußerte auch Oberstdorfs Bürgermeister Klaus King, der mit der geplanten Beteiligung von 400.000 Euro bei nur ein bis zwei in den Tierheimen untergebrachten Tieren konfrontiert ist.

Die Idee, stattdessen lokale Landwirte oder Tierärzte mit der Unterbringung von Tieren zu beauftragen, wird laut Schober rechtlich unterstützt, könnte jedoch auch potenzielle Probleme bei der Rechnungsprüfung mit sich bringen. Die Bürgermeister scheinen nun gefordert, gemeinsam Lösungen zu finden, die nicht nur rechtlich wasserdicht sind, sondern auch die finanziellen Belastungen für ihre Gemeinden im akzeptablen Rahmen halten.

Die kommenden Gespräche, die im Herbst stattfinden sollen, werden entscheidend sein. Die Gemeinden müssen sich darüber verständigen, wie sie in Zukunft mit den Herausforderungen der Tierheimfinanzierung umgehen werden. Bis dahin bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgung der Hunde, Katzen und anderen Fundtiere sicherzustellen. Eine umfassende Übersicht über die Situation bietet der Bericht auf www.allgaeuer-zeitung.de.

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