Nürnberg – Schwangere Frauen in Minijobs, die gesetzlich krankenversichert sind, sollten Bescheid wissen: Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese wichtige Information kommt von der Minijob-Zentrale. Das Mutterschaftsgeld ist dafür gedacht, den Verdienstausfall zu kompensieren, der während der besonderen Schutzfristen entsteht. Konkret bedeutet das, dass Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten müssen.
In der Regel wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Für diejenigen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, springt das Bundesversicherungsamt ein. Hierbei kann zusätzlich ein Anspruch auf einen Zuschuss durch den Arbeitgeber bestehen, was die finanzielle Situation während der Mutterschutzzeit weiter verbessern kann.
Berechnung des Mutterschaftsgeldes
Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes erfolgt nach den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums und basiert auf dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate. Dabei beträgt das Maximum 13 Euro pro Tag. Falls der Nettolohn über diesem Betrag liegt, sind die Arbeitgeber verpflichtet, einen zusätzlichen Zuschuss zu zahlen. Dieser Zuschuss wird ebenfalls anhand des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate berechnet. Es ist wichtig, im Blick zu behalten, dass das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung maximal 210 Euro beträgt und als Einmalzahlung ausgezahlt wird. Die genaue Höhe variiert also je nach individuellem Arbeitsentgelt.
Für weitere Informationen zur exakten Berechnung des Mutterschaftsgeldes steht die Website des Bundesamts für Soziale Sicherung zur Verfügung, die detaillierte Informationen bietet und Antworten auf häufige Fragen liefert.