In einer überraschenden Wendung hat die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, signalisiert, dass sie nicht gewillt ist, einen eigenen Tarif für Weihnachtsmärkte zu schaffen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und dem Deutschen Städtetag, die sich darum bemühten, eine angemessene Gebührenregelung für kommunale Weihnachtsmärkten zu etablieren.
Ursprünglich war für die kommende Woche eine weitere Verhandlungsrunde geplant, um die Möglichkeiten eines speziellen Tarifs zu erörtern. Stattdessen veröffentlichte die GEMA eine Pressemitteilung, in der sie die bestehende Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten und ihre Lizenzierungspraktiken erläuterte. Ein maßgeschneiderter Tarif für diese festlichen Veranstaltungen fand dabei jedoch keine Erwähnung.
Auswirkungen auf den Nürnberger Christkindlesmarkt
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, insbesondere für den Nürnberger Christkindlesmarkt. Der Veranstalter sieht sich mit enormen Gebühren konfrontiert, die sich auf fast 30.000 Euro belaufen würden, sollten die aktuellen Tarife zur Anwendung kommen. Dies könnte bedeuten, dass eine grundlegende Neubewertung der musikalischen Angebote auf dem Markt notwendig ist.
Eine der Attraktionen des Nürnberger Christkindlesmarkts sind die rund 90 Chöre, die dort jährlich auftreten. Diese Chöre, bestehend aus Kindern, Erwachsenen und Posaunenchören, gestalten das Bühnenprogramm freiwillig und ohne Vergütung. Stattdessen werden die Teilnehmer mit einem Gutschein von fünf Euro, der an den Ständen auf dem Markt eingelöst werden kann, für ihren Einsatz belohnt.
Statements von Dr. Andrea Heilmaier
Dr. Andrea Heilmaier, Nürnbergs Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin, äußerte sich zu dieser Angelegenheit. Sie bezeichnete das Vorgehen der GEMA als „weder nachvollziehbar noch kooperativ“. Ihr Anliegen ist es, eine faire Vergütung für Künstlerinnen und Künstler zu fördern, jedoch gleichermaßen müssen auch die kommunalen Veranstalter eine tragbare Gebührenstruktur anstreben, die nicht von der Größe ihres Events abhängt. Dr. Heilmaier betonte, dass die derzeitige Haltung der GEMA nicht nur den Veranstaltern schade, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, die die traditionellen Weihnachtsmärkte zu schätzen wissen.
In Anbetracht dieser Situation kündigte sie an, weitere Schritte in Erwägung zu ziehen, wie beispielsweise die Möglichkeit von vollständig GEMA-freier Musik. In einem solchen Fall würde die GEMA überhaupt keine Gebühren erwarten können.
Dieses Dilemma zwischen fairen Vergütungen für Künstler und der finanziellen Belastung für die Veranstalter könnte in der nächsten Zeit zu einer intensiven Diskussion führen. Die Herausforderung liegt darin, eine Lösung zu finden, die sowohl den Künstlern als auch den Kommunen gerecht wird, während gleichzeitig die Traditionen und Attraktionen der Weihnachtsmärkte gewahrt bleiben. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
– NAG