In Nürnberg sorgte ein Vorfall im Frühjahr für Aufregung, als der 23-jährige Sandro Z. im betrunkenen Zustand einen E-Scooter von der Pegnitzbrücke West warf. Das 32 Kilogramm schwere Fahrzeug stürzte in eine Spielfläche, wo Kinder und Basketballer aktiv waren. Am Landgericht Nürnberg-Fürth wurde nun das Urteil gefällt: der Angeklagte erhielt zwei Jahre Haft wegen versuchten Totschlags, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach acht Monaten Untersuchungshaft zeigte sich der Metallbauer erleichtert.
Der Vorfall ereignete sich am 7. April 2024, nachdem Sandro Z. mehrere Wodka getrunken hatte. Ein Streit mit seiner Freundin über den E-Scooter, der sich nicht aktivieren ließ, führte zur Eskalation. Er warf das Fahrzeug gegen 15:15 Uhr über die Brüstung, in der Überzeugung, dass niemand in der Nähe gefährdet sei. Ein Blutalkoholtest ergab fast zwei Promille. Obwohl der Angeklagte behauptete, niemanden gefährden zu wollen, forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags. Sein Verteidiger hingegen argumentierte, es handele sich lediglich um eine „gefährliche Scheißaktion“ und nicht um einen versuchten Totschlag.
Konsequenzen und rechtliche Bewertung
Die Richter waren sich einig, dass trotz einer vermeintlichen Gefahrenabwehr durch Sandro Z.’s Aussage, niemand sei konkret gefährdet gewesen, das Handeln des Angeklagten schwerwiegende Konsequenzen hätte haben können. Die Auseinandersetzung und der impulsive Wurf des E-Scooters in eine belebte Gegend werfen Fragen zur Verantwortung im Straßenverkehr und dem Umgang mit Alkohol auf. Die Pegnitzbrücke, an der der Vorfall stattgefunden hat, bleibt somit nicht nur als urbane Verbindung in Erinnerung, sondern als Schauplatz eines folgenschweren Fehlverhaltens, das sowohl rechtliche als auch moralische Dimensionen aufwirft, wie pepeprint.de berichtet.
Für Nürnberg und die allgemeinen Diskussionen über E-Scooter und deren Verantwortung ist dieser Vorfall ein eindringliches Beispiel. Die Gerichte stehen vor der Herausforderung, das richtige Gleichgewicht zwischen individuellen Handlungen und deren potenziellen Gefahren für Dritte zu finden, wie auch schon in anderen ähnlichen Fällen von unüberlegtem Verhalten im öffentlichen Raum, das in der Vergangenheit Schlagzeilen machte.