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Adidas verliert vor Gericht: Klimaneutralität kein Verkaufsargument mehr!

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden, dass Adidas nicht mehr mit dem Ziel werben darf, bis 2050 klimaneutral zu sein. Diese Entscheidung, die am 25. März 2025 getroffen wurde, ist das Ergebnis einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die dem Unternehmen irreführende Werbung vorwarf. Der gerichtliche Beschluss stellt klar, dass der Eindruck, Klimaneutralität werde ausschließlich durch Emissionsreduktionen erreicht, irreführend ist.

Die deutsche Umwelthilfe kritisierte vor allem, dass Adidas nicht ausreichend erklärte, wie das selbst gesetzte Ziel erreicht werden soll. Laut dem Gericht plant Adidas, seine Klimaziele durch die Nutzung von CO₂-Kompensationen zu erreichen, etwa durch den Erwerb von Zertifikaten. Dies wurde als unzureichend angesehen. Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, bezeichnete Adidass Ziel als „modernen Ablasshandel“.

Unternehmensreaktion und Maßnahmen

Nach dem Urteil erklärte Adidas, dass die beanstandete Aussage bereits im August 2024 von der Website entfernt wurde. Das Unternehmen hat sich dazu verpflichtet, bis 2030 die Reduktionsziele vollständig durch eigene Maßnahmen zu erreichen und bis 2050 90% seiner Ziele durch Emissionsminderungen umzusetzen. Seit 2022 hat Adidas bereits seine absoluten Emissionen, einschließlich der Lieferkette, um 20 Prozent gesenkt. Auf ihrer Website hebt das Unternehmen hervor, die Lebensdauer von Produkten verlängern und den CO2-Fußabdruck reduzieren zu wollen.

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Zusätzlich plant Adidas, den Einsatz von recycelten Materialien zu intensivieren. Der gesellschaftliche Druck in Bezug auf nachhaltige Unternehmenspraktiken wächst. Eine Umfrage des Nürnberg Instituts für Marktentscheidungen e.V. aus dem Jahr 2023 ergab, dass 72 Prozent der Deutschen Nachhaltigkeit bei Kaufentscheidungen für wichtig halten.

Ähnliche Fälle und rechtlicher Kontext

Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth folgt einem ähnlichen Urteil gegen die Lufthansa, wo das Landgericht Köln die Airline verbot, mit der Aussage zu werben, CO₂-Emissionen seien durch Beiträge zu Klimaschutzprojekten auszugleichen. Das Gericht stellte klar, dass solche Praktiken Verbraucher im Unklaren lassen und eine irreführende Darstellung der Klimawirkungen von Flügen bieten. Diese beiden Fälle zeigen einen klaren Trend zu strengeren Anforderungen an Unternehmenswerbung und verdeutlichen die Notwendigkeit für klare, transparente Kommunikationspraktiken im Bereich der Klimaneutralität.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der rechtliche Rahmen in Europa, besonders in Hinblick auf Umweltbehauptungen, zunehmend an Dringlichkeit gewinnt. Ab 2024 müssen Unternehmen konkret nachweisen können, wenn sie sich als „grün“ oder „umweltfreundlich“ darstellen möchten. Dies wird die Werbestrategien vieler Unternehmen grundlegend beeinflussen und einen bedeutenden Wandel in der Geschäftspraxis einleiten. Die EU-Richtlinie, die bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird hierbei eine zentrale Rolle spielen, um irreführende Werbung zu unterbinden.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Irreführung
In welchen Regionen?
Nürnberg, Köln
Genauer Ort bekannt?
Vienna, Österreich
Ursache
Irreführende Werbung, Greenwashing
Beste Referenz
vienna.at
Weitere Quellen
duh.de

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