Neu-Ulm

Neu-Ulm kämpft gegen unkontrollierte Katzenvermehrung: Neue Verordnung tritt in Kraft!

Im Landkreis Neu-Ulm wurde eine neue Katzenschutzverordnung erlassen, die in Abstimmung mit der Stadt Senden entwickelt wurde. Die Verordnung soll auf Basis des Tierschutzgesetzes dazu beitragen, die Population freilebender Katzen zu kontrollieren, da eine Zunahme dieser Tiere in der Region festgestellt wurde. Vor allem das Veterinäramt weist auf verschiedene Probleme hin, die durch die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen entstehen.

Zu den Herausforderungen zählen eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit, die bei freiliebenden Katzen häufig vorkommenden Erkrankungen wie Allgemeinerkrankungen, Leukose, FIP und Katzenschnupfen, sowie parasitäre Befälle. Zudem führt unzureichende Ernährung zur Abmagerung der Tiere, wodurch die Überlebenschancen der Katzenwelpen stark gesenkt werden. Untereinander kämpfen die Katzen, was zu Verletzungen führt, und bei Inzucht kann es zu einem hohen Anteil missgebildeter oder nicht lebensfähiger Welpen kommen.

Maßnahmen der Verordnung

Das Hauptziel der Katzenschutzverordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen durch Kastration zu unterbinden. Freilebende Katzen, die oft nicht in Haushalte vermittelt werden können, werden mit kontrollierten Fallen gefangen, kastriert und medizinisch versorgt. Die Verordnung schafft eine klare Rechtsgrundlage für die Maßnahmen des Einfangens, Kennzeichnens, Registrierens und Kastrierens dieser Tiere.

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Katzenshalter, die freilaufende Katzen besitzen, haben nun bestimmte Pflichten. Freilaufende Katzen sind nicht herrenlos und müssen Futter sowie medizinische Versorgung erhalten. Außerdem ist eine Kennzeichnung und Registrierung durch einen Microchip notwendig, die über kostenlose Haustierregister wie Tasso e. V. oder FINDEFIX erfolgen kann. Dabei müssen die Halter auch der Datenübermittlung an die Behörden zustimmen. Katzen, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits mit Ohrtätowierung gekennzeichnet sind, erfüllen ebenfalls die Kennzeichnungspflicht.

Um die Verordnung einzuhalten, müssen Katzen über fünf Monate in bestimmten Schutzgebieten kastriert sein, um weiterhin frei herumlaufen zu dürfen. Die Verordnung wird am 01. April 2025 in Kraft treten, ab diesem Datum beginnt auch das Einfangen freilebender Katzen. Der Geltungsbereich umfasst das Stadtgebiet Senden. Bürgermeisterin Claudia Schäfer-Rudolf bezeichnet die Verordnung als wirksames Tierschutzinstrument.

Die Grundlagen und Regelungen dieser Verordnung stehen in Zusammenhang mit dem § 13b des Tierschutzgesetzes, der das Ziel verfolgt, die Population freilebender und verwilderter Katzen zu verringern und die damit verbundenen Probleme anzugehen. Zu den relevanten Maßnahmen zählen das Verbot oder Einschränkungen des unkontrollierten freien Auslaufs von fortpflanzungsfähigen Katzen sowie die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung dieser Tiere, wie auch auf der Webseite von Wikipedia genannt wird.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Neu-Ulm, Deutschland
Beste Referenz
radioschwaben.de
Weitere Quellen
de.wikipedia.org

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