Kriminalität und JustizMünchen

Zoll im Einsatz: Mindestlohnkontrollen in Münchner Gastronomie gestartet!

München (ots)

Im Rahmen einer groß angelegten, bundesweiten Aktion hat der Hauptzollamt München vergangene Woche für frischen Wind bei der Durchsetzung des Mindestlohns gesorgt. Eine Mannschaft von 76 Zöllnerinnen und Zöllnern hat sich darauf spezialisiert, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind Teil einer der bedeutendsten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union, bei der 21 Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, koordiniert von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA).

Im Fokus der Kontrollen standen Gastronomiebetriebe, Frisöre, Getränkehändler und Spielhallen im Münchener Bezirk. Bei dieser genau geplanten Aktion wurden 146 Personen in 66 Betrieben befragt, was zu 103 weiteren Sachverhalten führte, die nun intensiver geprüft werden. Vor Ort hagelte es schon sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafverfahren – ein deutliches Zeichen für die Ernsthaftigkeit der Prüfungen.

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Nachhaltige Maßnahmen zur Aufklärung

Die Prüfungen sind nicht nur einmalige Ereignisse; sie stehen in einem längeren Kontext von Nachermittlungen. Dabei werden die vor Ort gesammelten Informationen der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der jeweiligen Unternehmen abgeglichen. Der Zoll arbeitet hierbei eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen, um ein umfassendes Bild zu erhalten und Verstöße effektiv zu ahnden.

Ziel dieses Engagements ist es, die Ausbreitung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu verringern. Der Mindestlohn, der seit seiner Einführung im Jahr 2015 kontinuierlich angehoben wurde, liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf diesen Lohn, und jegliche Vereinbarungen, die davon abweichen, sind ungültig und werden bestraft.

Diese Prüfungsinitiativen sind nicht nur sporadische Ereignisse, sondern Teil eines fortlaufenden Programms zur Aufklärung und Bekämpfung von illegalen Beschäftigungspraktiken. In diesem Jahr wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auch weiterhin schwerpunktmäßig arbeiten und sich mit erhöhtem Personalaufwand auf die Überprüfung von verdachtsunabhängigen Betrieben konzentrieren.

Der Fokus auf die Überprüfung und Durchsetzung von Mindestlohnregelungen hat nicht nur rechtliche Implikationen, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle dabei, die gesellschaftliche Akzeptanz für legale Arbeitsbedingungen zu stärken. Eine konsequente Überwachung des Arbeitsmarktes könnte dazu beitragen, die Wettbewerbsbedingungen für ehrliche Unternehmer zu verbessern und gleichzeitig den von Schwarzarbeit Betroffenen einen fairen Zugang zu gewährleisten.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen wird sein, die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren und die potenziellen Vorteile einer legalen Beschäftigung klarzustellen. Die konsequente Durchsetzung des Mindestlohns ist somit ein Schlüssel, um rechtliche Klarheit und Chancengleichheit im deutschen Arbeitsmarkt zu fördern, und Deutschland profiliert sich weiterhin als Vorreiter in Bezug auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit innerhalb der Europäischen Union.


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München, Deutschland
Quelle
presseportal.de

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