BahnMünchenRecht

Warnstreiks am Münchner Flughafen: Flüge gestrichen – So reagieren Passagiere!

Am Flughafen München kommt es in den nächsten Tagen zu massiven Flugausfällen. Laut aktuellen Berichten der Website 5min.at werden am Donnerstag und Freitag, dem 27. und 28. Februar, nahezu alle Flüge gestrichen. Dies führt zu großer Unsicherheit unter Reisenden, die sich fragen, wie sie auf diese Entwicklungen reagieren sollen. Verena Pronebner, Juristin des ÖAMTC, rät, sich zuerst an die eigene Fluggesellschaft zu wenden, um aktuelle Informationen zu erhalten. Diese liefert sowohl online als auch telefonisch Details zu gebuchten Flügen und möglichen Umbuchungen.

Die Verbraucherzentrale, gemäß Angaben auf verbraucherzentrale.de, betont, dass Passagiere bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als zwei Stunden Ansprüche auf Verpflegung sowie bei längeren Wartezeiten Anspruch auf Hotelunterbringung haben. Fällt ein Flug aufgrund des Streiks aus, haben Reisende das Recht auf eine Umbuchung oder die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn ohne zusätzliche Kosten. Wichtig zu beachten ist, dass bei einem Streik als außergewöhnlichem Umstand keine Entschädigung durch die Fluggesellschaft fällig wird, es sei denn, es wurde nicht nachgewiesen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.

Fluggastrechte im Detail

Passagiere haben umfassende Rechte, auch wenn ihre Flüge aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Streiks ausfallen. So stehen Reisenden bei einer Annullierung oder erheblichen Verspätung Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, es sei denn, die Airline kann eine nachvollziehbare Erklärung für den Ausfall oder die Verspätung vorlegen. Auch die Unterstützungsleistungen, darunter Mahlzeiten und Hotelübernachtungen, sind weiterhin zu gewähren. Reisende, die ihre Flüge nicht antreten möchten, können zudem den Gesamtpreis zurückfordern, und die Airline ist verpflichtet, die Kosten für alternative Beförderungen zu übernehmen.

Kurze Werbeeinblendung

Die Rechte der Reisenden sind also auch in Krisensituationen klar geregelt. Fluggäste sollten sich ihrer Ansprüche bewusst sein und im Falle von Problemen proaktiv handeln, um Unterstützung und Entschädigungen zu erhalten.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Warnung
In welchen Regionen?
München
Genauer Ort bekannt?
München, Deutschland
Ursache
Streik
Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
verbraucherzentrale.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"