München

Verviers: Ex-Cambrioler Retourne en Prison – Un Danger Public!

Der 52-jährige Serien-Dieb Jean aus Verviers sitzt erneut hinter bars, nachdem er trotz bereits 30 Jahren Gefängnisstrafen gerade erst wegen neuer Raubüberfälle verurteilt wurde – seine kriminelle Karriere scheint kein Ende zu nehmen!

In einem skandalösen Fall aus Belgien erlangte ein 52-jähriger Mann aus Verviers, bekannt als Jean, erneut traurige Berühmtheit. Dieser Mann wurde bereits 2015 rechtskräftig verurteilt, nachdem er in nur wenigen Tagen eine Serie von Einbrüchen in privaten Wohnhäusern in Städten wie Herve und Sprimont begangen hatte. Damals erhielt er eine milde Strafe von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit oder alternativ zwei Jahre Gefängnis. Diese Entscheidung wurde von vielen als zu nachsichtig angesehen, besonders angesichts seiner umfangreichen kriminellen Vergangenheit, die insgesamt 22 Jahre Haft umfasste, darunter sechs Jahre in 2005.

Sein Anwalt, Me Cochart, hatte mit dem Argument verhandelt, dass eine mildere Strafe sociable Rehabilitation fördern könnte. Diese Hoffnung wurde jedoch schnell zerstört, als Jean, weniger als sechs Monate nach seiner Verurteilung, eine Frau überfiel und ihr mit einem Messer drohte. Der Überfall endete mit dem Diebstahl mehrerer Wertgegenstände und einem Auto. Jean wurde gefasst, als er sich hinter einer Hecke versteckte, nachdem er das gestohlene Fahrzeug gerammt hatte.

Wiederholungstäter vor Gericht

Obwohl er für seine Taten eine Strafe von insgesamt sechs Jahren erhielt, setzte Jean seine kriminellen Aktivitäten fort. Im Februar 2023 wurde er erneut zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Am 11. Oktober 2015 hatte er bereits bewiesen, dass er trotz einer vorangegangenen Haftstrafe nicht von seinen Delikten abließ. Seine recht starren Ausreden für das wiederholte Verbrechen sind geradezu erschreckend. Während seines Prozesses erklärte er, dass er „Geld für die Miete“ benötigte und dass er nichts anderes könne, als zu stehlen.

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Im September 2024 stand er erneut vor dem Gericht in Verviers, wo ihm zwei weitere Einbrüche vorgeworfen wurden. Der erste Einbruch wurde ihm zwar aufgrund mangelnder Beweise nicht nachgewiesen, doch der zweite war eindeutig dokumentiert. Videoaufnahmen zeigten Jean, wie er mit einem Sack voller gestohlener Gegenstände, darunter ein hifi-Lautsprecher, ein Laptop, Bargeld und Alkohol, das Haus verließ. Seine Erklärung, dass er „Angst habe, selbst bestohlen zu werden“, wurde vom Gericht nicht akzeptiert.

Ein Gerichtsvollzieher zeigt sich besorgt

Die Reaktionen im Gericht waren deutlich. Die Richterin äußerte sich resigniert zu Jeans Vorstrafenregister und zur Schwierigkeit, mit ihm umzugehen. „Man weiß nicht mehr, was man mit diesem Mann tun kann“, murmelte sie nach dem Urteil, dass er zu acht Monaten zusätzlicher Haft verurteilt wurde. Seine stetigen Rückfälle in die Kriminalität lassen ernsthafte Fragen über die Wirksamkeit des Justizsystems aufkommen, insbesondere wie man mit solchen Beharrlichkeit umgehen kann.

Die Entwicklungen in diesem Fall verdeutlichen die Herausforderungen, die die Gerichte bei der Bestrafung von Wiederholungstätern haben. Jean ist ein Beispiel für jemanden, der, trotz mehrfacher Strafen, nicht von seinem kriminellen Weg ablassen kann. Diese Situation impliziert nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit, sondern wirft auch Fragen zu den Rehabilitationsmöglichkeiten im Justizsystem auf. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.vedia.be.

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