Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Wirecard nehmen eine neue Wendung. Das Landgericht München hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die drei ehemaligen Vorstände des Unternehmens betrifft. Insgesamt wurden sie zur Zahlung von 140 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt, zuzüglich Zinsen. Dieses Urteil unterstreicht die erhebliche Verantwortung, die Führungskräfte bei finanziellen Entscheidungen tragen.
Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek stellte fest, dass die ehemaligen Vorstände, einschließlich des ehemaligen CEO Markus Braun, sowie die Finanz- und Produktvorstände, bei der Vergabe eines Kredites und der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben. Dies bedeutet, dass sie durch leichtsinniges oder unvorsichtiges Verhalten zu den finanziellen Verlusten beigetragen haben, für die sie nun haften müssen. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé brachte die Klage ein, um Mittel zu sichern, mit denen die Gläubiger entschädigt werden können.
Wichtige Verantwortung der Vorstände
Das Urteil ist ein deutliches Signal. Richter Krenek stellte fest, dass der erforderliche Betrag an Sicherheit für den Kredit nicht bereitgestellt wurde und dass es an einer gründlichen finanziellen Prüfung vor der Ausgabe der Schuldverschreibungen mangelte. Dies sind grundlegende Anforderungen, die in der Finanzwelt eingehalten werden müssen. Die Verantwortung der Führungskräfte wird durch die spezifischen Ressortzuständigkeiten der drei Vorstände weiter betont. Besonders bei Braun und dem Finanzvorstand konnte Krenek eine direkte Verantwortung ableiten. In Bezug auf die Produktvorständin argumentierte der Richter, dass sie misstrauisch hätte werden müssen, was auf eine Einhaltung von Sorgfaltspflichten hinweist.
Obwohl das Urteil einen klaren Standpunkt zur Verantwortung der Vorstände zeigt, gab es auch Aspekte, in denen der Insolvenzverwalter nicht erfolgreich war. Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef, Stefan Klestil, wurde von der Zahlungspflicht befreit. Krenek erkannte an, dass auch er Aufsichtspflichten verletzt hat, jedoch wurde festgestellt, dass dies nicht zu einer Haftung führt. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass der Vorstand sich nicht an Vorgaben gehalten habe und somit die Wirksamkeit von Aufsichtsratsmaßnahmen in Frage steht.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Während Beobachter des Prozesses bereits damit rechnen, dass Berufungen folgen werden, bleiben die finanziellen Verpflichtungen, die den ehemaligen Vorständen auferlegt wurden, im Fokus. Diese Ereignisse werfen ein Licht auf die dringende Notwendigkeit von Transparenz und Verantwortung in der Unternehmensführung und könnten weitreichende Folgen für ähnliche Fälle in der Finanzbranche haben.
Der Fall Wirecard hat seit Jahren für Schlagzeilen gesorgt und steht symbolisch für das Potenzial von Missmanagement in Unternehmen. Die aktuellen Entwicklungen machen deutlich, dass frühere Vorstände zur Rechenschaft gezogen werden können, was eine stärkere Aufsicht und Kontrolle in der Wirtschaft möglicherweise nach sich ziehen könnte. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte ebenfalls einen präzedenzfallartigen Charakter für zukünftige Schadenersatzforderungen in ähnlichen Fällen haben.
– NAG