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Tragödie im Bois de Boulogne: Politische Debatte über doppelte Strafen!

Der grausame Mord an der 19-jährigen Studentin Philippine in den Pariser Bois de Boulogne am 21. September entfacht hitzige Debatten über die umstrittenen "Peines planchers" und die doppelte Bestrafung für Ausländer, während der neue Innenminister Bruno Retailleau auf eine drastische Reform drängt, die das bestehende System grundlegend verändern könnte!

Der tragische Mord an der 19-jährigen Studentin Philippine, deren Leichnam am 21. September im Bois de Boulogne, einem Waldgebiet im Westen von Paris, gefunden wurde, hat in der französischen Politik eine intensive Debatte über rechtliche Maßnahmen ausgelöst. Der mutmaßliche Täter, der bereits 2019 wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, verfügte über eine Verfügung zur Ausweisung aus Frankreich (OQTF). Dies lenkt die Aufmerksamkeit auf die Begriffe „peines planchers“ und „double peine“, die von der politischen Rechten erneut aufgegriffen werden.

Die „double peine“, oder Doppelbestrafung, ist eine Regelung, die es dem Staat erlaubt, ausländische Straftäter auszuweisen. Diese Maßnahme wurde durch einen Artikel im Gesetz vom 2. November 1945 eingeführt. Oft als diskriminierend von linken Politikern kritisiert, wurde der Begriff bereits 1981 eingeschränkt, indem Schutzkategorien für bestimmte Ausländer, wie Minderjährige und solche, die seit ihrer Kindheit in Frankreich leben, geschaffen wurden. Unter der Regierung von Nicolas Sarkozy im Jahr 2003 wurden diese Regeln weiter angepasst, indem der Schutz auch auf Personen ausgeweitet wurde, die vor ihrem 13. Lebensjahr in Frankreich angekommen sind oder die seit mehr als zwei Jahrzehnten dort wohnen.

Rückkehr zu „peines planchers“

Der neue Innenminister Bruno Retailleau hat sich kürzlich für eine praktisch systematische Rückkehr zur Doppelbestrafung ausgesprochen, was bedeuten würde, dass die bestehenden Ausnahmen abgeschafft werden. Zu beachten ist, dass diese Kriterien nicht auf Fälle angewendet werden können, die die grundlegenden Menschenrechte betreffen.

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Ein weiterer Aspekt dieser Debatte sind die „peines planchers“ oder Mindeststrafen. Diese Regelung war eines der ersten Gesetze, das unter der Regierung von François Fillon 2007 eingeführt wurde, um die Rückfallgefahr bei Straftätern zu verringern. Die damalige Justizministerin Rachida Dati hatte eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die Mindeststrafen für bestimmte Verbrechen, die mit mindestens drei Jahren Gefängnis bestraft wurden, einführte. Dies bedeutete, dass für ein Vergehen, das mit drei Jahren Haft geahndet wurde, die Mindeststrafe auf ein Jahr festgelegt wurde.

Allerdings wurden die „peines planchers“ 2014 durch das sogenannte Taubira-Gesetz abgeschafft. Die Linke argumentierte, dass diese Regelung nicht nur ineffektiv gegen die Resozialisierung war, sondern auch die Haftdauer verlängerte und zu einer Überbelegung in den Gefängnissen führte. Eine im März 2023 von der Partei Horizons eingereichte Gesetzesvorlage, die eine Mindeststrafe von einem Jahr für gewalttätige Straftaten in Wiederholungstätern vorsah, wurde mit 98 zu 87 Stimmen abgelehnt.

Der Rassemblement National plant, die Diskussion über die Wiedereinführung der „peines planchers“ während seiner parlamentarischen Initiative am 31. Oktober 2024 aufzugreifen. Inwiefern diese rechtlichen Veränderungen tatsächlich durchgesetzt werden können, bleibt abzuwarten, wie www.europe1.fr berichtet.

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