Im ersten Cum-Ex-Prozess in München wurden am 13. Dezember zwei ehemalige Fondsmanager wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilt. Götz K. (71) und Thomas U. (63) hatten einen Gesamtschaden von über 343 Millionen Euro verursacht. Das Gericht verhängte Haftstrafen von fünf Jahren und drei Monaten, wobei bereits sechs Monate als vollstreckt gelten, wie die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner erklärte. Im Rahmen ihrer Handlungen in den Jahren 2009 und 2010 hielten die Angeklagten massive Geschäfte mit einer Firmengruppe ab, in deren Rahmen Aktien von deutschen Konzernen um mehrere Milliarden Euro gehandelt wurden. Bei diesem Vorgehen kam es zur widerrechtlichen Rückforderung von Kapitalertragssteuern, die nie gezahlt worden waren, was die Staatsanwaltschaft als „schamlos“ bezeichnete, so berichtete Hallo München.
Geständnis und Schuld
Bereits zu Prozessbeginn zeigten die beiden Angeklagten Reue. K. entschuldigte sich emotional und gab an, seine eigenen Gier und Überheblichkeit seien die Beweggründe für sein Handeln gewesen. Seine Aussage, dass das Ganze wie ein „Spiel“ erschien, verdeutlicht die naive Sicht der der damaligen Vorgehensweisen. Der Verteidiger räumte weitgehend die Vorwürfe ein und plädierte auf Mitleid wegen der nun bestehenden finanziellen und privaten Ruine der Angeklagten. Trotz der Einsicht sei das Gericht nicht bereit, die beiden nur als Mitläufer zu betrachten, da ihr Beitrag zu den Cum-Ex-Geschäften als maßgeblich eingestuft wurde, berichtete Zeit.
Der Prozess war nur einer von vielen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Cum-Ex-Modell. Insgesamt soll der Staat durch ähnliche Machenschaften um einen zweistelligen Milliardenbetrag betrogen worden sein. Die Ermittlungen im gesamten Cum-Ex-Skandal führen seit 2013 zu weiteren Verfahren und es gibt noch zahlreiche laufende Anklagen gegen weitere Verantwortliche, was die Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung zu einem langwierigen Prozess macht. Die Entdeckung dieser terrorisierenden Masche, bei der Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstattet bekommen haben, führte zur Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke im Jahr 2012.