München – Der Missbrauchsprozess gegen einen 81-Jährigen hat am Landgericht München begonnen. Der Angeklagte sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber, die ihn beschuldigen, kleine Mädchen gezielt zu sich nach Hause bestellt zu haben. Ein weiterer Mann, der sich als Transfrau identifiziert und 31 Jahre alt ist, steht ebenfalls vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, dem Angeklagten zu helfen, aber gleichzeitig ihn erpresst zu haben. Überraschend weigerten sich die beiden Angeklagten, sich zu den vorgetragenen Anklagen zu äußern.
Besonders gravierend ist die Natur der Anklage, die sich über eine Stunde hinzog. Es handelt sich um eine Reihe von schweren Vergehen, die nicht nur den sexuellen Missbrauch, sondern auch Menschenhandel, Zwangsprostitution und den Besitz von Kinderpornografie umfassen. Der 81-Jährige soll im Internet gezielt nach Frauen gesucht haben, die ihm den Eintritt in ihre Privatsphäre ermöglichten, um an deren Kinder heranzukommen. In mindestens zwei Fällen sollen Mütter ihre eigenen Kinder zu ihm gebracht haben. Berichten zufolge floss eine Summe von mehreren tausend Euro für diese Taten.
Kritik am Gericht
Die Verteidigung des Angeklagten stellte bereits am ersten Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Die Gründe für diesen Antrag sollten beunruhigend für den Prozess erscheinen: Mehrere Mitglieder der Kammer sollen an einem Buch über Sexualstrafrecht mitarbeiten, was möglicherweise Fragen zur Unparteilichkeit aufwirft. Dies wird als ernstes Hindernis betrachtet, das den gesamten Prozess in Frage stellen könnte und hat bereits zur Streichung eines Termins am folgenden Donnerstag geführt.
Das Gericht hat in seiner ersten Sitzung bekanntgegeben, dass der Prozess sich über einen längeren Zeitraum erstrecken wird. Mehr als 30 Verhandlungstage sind bereits angesetzt worden, was zeigt, dass die Einschätzung des Gerichts über die Komplexität des Falles offensichtlich zutrifft. Der Einsatz von Zeit und Ressourcen ist notwendig, um alle Schichten des Falls umfassend zu beleuchten und um angemessene Verfahren zu gewährleisten.