München – Jenes unglückliche Ereignis, das Jens Lehmann (54) während einer nächtlichen Tour durch die Münchner Altstadt erlebte, sorgt weiterhin für Gesprächsstoff. Nach einem feucht-fröhlichen Besuch auf dem Oktoberfest nahm der ehemalige Torwart der deutschen Nationalmannschaft einen Leih-E-Scooter, jedoch nicht ohne zuvor in eine unangenehme Situation mit der Polizei verwickelt zu werden. Um 1:30 Uhr morgens wurde er alkoholisiert angehalten, was zur Sicherstellung seines Führerscheins führte.
Der renommierte Strafverteidiger Raban Funk aus Stolzenau klärte auf, was dies für Lehmann bedeutet. „Die Entziehung der Fahrerlaubnis betrifft alle Klassen von Fahrzeugen“, erläuterte Funk. Doch auch wenn der Führerschein weg ist, kann Lehmann weiter mobil sein. „Ein E-Scooter ist eine gute Alternative, da hierfür kein Führerschein notwendig ist, solange er auf Radwegen bleibt und nicht schneller als 20 km/h fährt“, so der Verkehrsrechtsexperte.
Alternative Fortbewegungsmittel
Interessanterweise hat die rechtliche Situation auch ihre positiven Seiten für Lehmann. Laut Funk darf er weiterhin mit dem Fahrrad fahren, einschließlich E-Bikes, die eine Unterstützung bis zu 25 km/h bieten. Alles, was schneller als 25 km/h ist, benötigt jedoch ebenfalls einen Führerschein der Klasse AM. Diese Informationen sind für alle besorgt, die sich fragen, wie sie sich in Zeiten von Führerscheinentzug mobil halten können.
Eine weitere spannende Erkenntnis betrifft die Möglichkeit, mit einem Sportboot zu fahren. Funk erklärte, dass aufgrund spezifischer Sondernormen Lehmann berechtigt ist, Sportboote zu führen. „Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat einst festgestellt, dass zwischen Sportbooten und Kraftfahrzeugen unterschieden werden muss, was bedeutet, dass er seinen Bootsführerschein behalten kann“, sagte Funk. Das eröffnet Lehmann zahlreiche Optionen, speziell da er in der Nähe des Starnberger Sees wohnt, wo das Fahren eines Tretbootes oder sogar eines motorisierten Boots möglich ist.
Gleichzeitig warnte Funk jedoch davor, die rechtlichen Rahmenbedingungen leichtfertig zu ignorieren. „Es wäre besser für Herrn Lehmann, sich genau zu informieren, was er darf und was nicht. Ansonsten könnte ihm ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerlaubnis drohen“, fügte der Anwalt hinzu.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Jens Lehmann trotz dieser Vorfälle noch viele Fortbewegungsmöglichkeiten hat. Ob nun auf zwei Rädern oder auf dem Wasser, er muss lediglich darauf achten, die geltenden Vorschriften einzuhalten, um weiteren Problemen zu entgehen. Die Situation wirft ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen viele konfrontiert sind, wenn sie sich nach einem Vorfall mit der Polizei in Bezug auf Alkohol herausfinden müssen.