Ein bemerkenswerter Fall geht in die nächste Runde: Der Prozess gegen Jens Lehmann, den ehemaligen Nationaltorwart Deutschlands, findet am Freitag um 9:30 Uhr am Landgericht München II statt. Dieses Verfahren ist eine Berufungsverhandlung, die sich aus einem schockierenden Vorfall rund um eine Kettensäge am Starnberger See ergibt. Während der Verhandlung sind insgesamt vier Tage angesetzt, und ein Urteil wird voraussichtlich am 11. Oktober verkündet.
Lehmann sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn bearbeitet zu haben. Letztes Jahr, am 22. Dezember, verurteilte das Amtsgericht Starnberg den 54-Jährigen wegen Sachbeschädigung sowie wegen Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro – konkret 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro.
Der gerichtliche Ausgang und die obersten Vorwürfe
Die Richterin, Tanja Walter, äußerte sich in ihrer Urteilsbegründung kritisch über Lehmanns Verhalten. Sie gab zu Protokoll, dass er sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ inszeniert habe. Diese Aussage betont, dass Lehmann nicht nur die Taten bestreitet, sondern auch versucht, die Wahrnehmung der Öffentlichkeit zu seinen Gunsten zu manipulieren. Walter erklärte klar, dass Lehmann in diesem Fall tatsächlich der Täter sei, und nennt seine Argumente vor Gericht „hanebüchene Geschichten“.
Lehmann selbst behauptete, er habe Erinnerungslücken, und beharrte darauf, dass er Opfer von Rufmord und falschen Verdächtigungen sei. Diese Argumentation konterte die Richterin mit der Feststellung, dass der Einzige, der bereitwillig seinem eigenen Ruf schadete, Lehmann selbst sei. Dennoch sah sie von einer Gefängnisstrafe ab und nur die Geldstrafe wurde verhängt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der ersten Verhandlung eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten sowie eine Geldauflage von 216.000 Euro gefordert. In einer eindrucksvollen Bemerkung dazu sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer, dass „mit der Kettensäge in den Händen Helden zu Legenden werden“ und in gleicher Weise vor Gericht landen können. Dies verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Situation, in der sich Lehmann befindet, der auf eine Freisprache hofft, insbesondere in Bezug auf die Vorwürfe der Sachbeschädigung und des Betrugs. Für die Beleidigung von Polizisten fordert seine Verteidigung lediglich eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu unter 500 Euro.
Das interessante an diesem Fall ist, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann gegen das Urteil Berufung eingelegt haben, was bedeutet, dass das bisherige Urteil nicht rechtskräftig ist. Das Resultat des Berufungsverfahrens wird mit Spannung erwartet, da es erhebliche Auswirkungen auf Lehmanns Leben und möglicherweise auch auf seine berufliche Zukunft haben könnte.
Lehmanns Fall hat bereits durch seinen skurrilen Hintergrund und die Schwere der Vorwürfe viel Aufmerksamkeit erregt. Es bleibt abzuwarten, wie die nächsten Verhandlungstage verlaufen und welche Entscheidung das Gericht letztendlich fällen wird. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.shz.de.