Der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann, bekannt für seine Heldentaten während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, ist nach einem Vorfall in München erneut in die Schlagzeilen geraten. In der Nacht auf Montag, den 23. September 2024, wurde der 54-Jährige von der Polizei gestoppt, nachdem sein Fahrverhalten zuvor auffällig war. Der Anlass für die Kontrolle: Ein Abend auf dem Oktoberfest, wo Lehmann laut Berichten ausgelassen gefeiert hatte.
Die Staatsanwältin Juliane Grotz bestätigte, dass Lehmann gegen 01:30 Uhr in der Innenstadt von München einer Polizeikontrolle unterzogen wurde. Bei dieser Kontrolle nahmen die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch sowie einen unsicheren Gang des ehemaligen Torwarts wahr. Allerdings konnte der durchgeführte Alkoholtest vor Ort nicht verwertet werden, und das Ergebnis der späteren Blutentnahme liegt noch nicht vor.
Feierlaune auf dem Oktoberfest
Laut Berichten der Bild-Zeitung soll Lehmann zuvor im Schützenfestzelt gefeiert haben. Dabei habe er unter anderem auf den Bänken getanzt und mehrere Biere konsumiert. Solche Feierlichkeiten und das Fahren unter Alkoholeinfluss ziehen jedoch erhebliche Konsequenzen nach sich. Sein Führerschein wurde von der Polizei „sichergestellt,“ und die Ermittlungen wegen den Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr laufen weiter.
Dies ist nicht der erste rechtliche Konflikt, in den Lehmann verwickelt war. Bereits im Jahr 2016 ereignete sich ein schicksalhafter Vorfall, bei dem er in einen Auffahrunfall verwickelt war, damals jedoch als Beifahrer. Lehmann weigerte sich damals, die Polizei über den Vorfall informieren zu lassen, was ihm unausweichlich eine Geldstrafe wegen Beihilfe zur Unfallflucht einbrachte. In einem weiteren Verfahren wurde er sogar wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung angeklagt, nachdem er einen anderen Autofahrer an den Hals gefasst hatte.
Rechtliche Herausforderungen durch einen Kettensägen-Vorfall
Ein weiteres juristisches Problem, das derzeit von öffentlichen Interesse ist, betrifft einen Vorfall am Starnberger See, in dem Lehmann eine Kettensäge verwendet hatte. In diesem skurrilen Fall wurde er vom Landgericht München II zu einer Geldstrafe von insgesamt 135.000 Euro verurteilt, was 150 Tagessätzen zu je 900 Euro entspricht. Die Straftaten beinhalten Sachbeschädigung und versuchten Betrug. Es wird ihm vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen dieses Urteil ein, was zeigt, wie ernst die rechtlichen Herausforderungen für ihn sind.
Die Entwicklungen rund um Jens Lehmann werfen einen Schatten auf seine frühere Karriere als Fußballer und zeigen, dass der Ruhm der Vergangenheit ihn nicht vor aktuellen Problemen schützt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Situation in den nächsten Wochen entwickeln wird und welche weiteren Aussagen von den beteiligten Parteien kommen werden.
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