Der ehemalige Torwart Jens Lehmann, bekannt für seine bedeutende Rolle in der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, sieht sich erneut mit rechtlichen Problemen konfrontiert. In den frühen Stunden des 23. September 2024 wurde der 54-Jährige in München von der Polizei gestoppt. Der Grund für die Kontrolle war sein auffälliges Fahrverhalten, möglicherweise verursacht durch übermäßigen Alkoholgenuss während eines Besuchs auf dem Oktoberfest.
Bereits gegen 01:30 Uhr fiel Lehmann während einer Fahrt im Innenstadtbereich auf; laut Staatsanwältin Juliane Grotz wurde bei der Kontrolle ein „deutlicher Alkoholgeruch“ festgestellt, ebenso ein unsicherer Gang des ehemaligen Sportlers. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest war nicht verwertbar, und das Ergebnis einer anschließenden Blutentnahme steht noch aus. Die Polizei intervenierte, was zur Sicherstellung seines Führerscheins führte und Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr nach sich zog.
Party auf dem Oktoberfest
Nach Berichten, unter anderem von der Bild-Zeitung, hatte Lehmann zuvor im Schützenfestzelt auf der Wiesn gefeiert, wo er augenscheinlich ausgelassen auf Tischen tanzte und mehrere Biere konsumierte. Solche Verhaltensweisen werfen Fragen auf, besonders wenn man danach noch selbst ans Steuer geht.
Frühere Rechtsprobleme
Dieser Vorfall ist nicht der erste rechtliche Konflikt des Ex-Torwarts. Bereits 2016 war er Teil eines Auffahrunfalls, der laut Medienberichten in der Münchner Innenstadt geschah, bei dem er sich weigerte, den Vorfall von der Polizei protokollieren zu lassen. Dies führte zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Unfallflucht. Ein weiterer Vorfall, bei dem er wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung angeklagt wurde, war ebenfalls umstritten: Er soll einem Autofahrer an den Hals gefasst haben.
Ein weiterer skurriler Vorfall zieht derzeit ebenfalls viel Aufmerksamkeit auf sich. Lehmann wird im Zusammenhang mit einem Prozess am Starnberger See verklagt, in dem ihm vorgeworfen wird, mit einer Kettensäge in der Garage eines Nachbarn einen Dachbalken angesägt zu haben. In diesem Verfahren wurde er zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt, verteilt auf 150 Tagessätze zu je 900 Euro, wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs. Sowohl seine Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung gegen das Urteil.
Die rechtlichen Herausforderungen und die damit verbundenen Ereignisse werfen ein Licht auf Jens Lehmanns derzeitigen Lebensstil und werfen Fragen über seine Entscheidungsfindung auf, insbesondere im Hinblick auf Alkohol und das Fahren. Die Entwicklungen werden weiterhin beobachtet, während die Ermittlungen in diesem aktuellen Fall andauern.