In einem aufsehenerregenden Prozess in München stehen zwei Männer vor Gericht, die beschuldigt werden, die Aktivitäten der extremistischen Gruppierung „Kalifatsstaat“ in Bayern fortgeführt zu haben. Der Fall zieht nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich, sondern wirft auch Fragen über den anhaltenden Einfluss solcher Organisationen in Deutschland auf. Die Angeklagten, Mahmut E. (48), ein ausgestellter Schweißer, und Mehmet V. (43), arbeitslos, sollen direkte Verbindungen zum aktivsten Kopf der Gruppe gehabt haben: Metin Kaplan, der einst als der „Kalif von Köln“ bekannt war.
Kaplan, inzwischen 71 Jahre alt, galt in den 1990er Jahren als eine der einflussreichsten Figuren des islamischen Fundamentalismus in Deutschland. Sein Ziel war die Errichtung eines islamischen Staates, und er ist bekannt für seine extremen Ansichten und Aufrufe zum „Heiligen Krieg“. In der Vergangenheit hat er sogar eine „Todes-Fatwa“ gegen einen politischen Rivalen erlassen, was zu dessen Ermordung führte. Kaplan wurde mehrfach inhaftiert und schließlich 2001 aus Deutschland abgeschoben, als die Organisation verboten wurde.
Ungeheuerer Vorfall zu Prozessbeginn
Der Prozess nahm bereits zu Beginn eine bemerkenswerte Wendung, als einer der Angeklagten der Aufforderung des richterlichen Vorsitzes nicht nachkam, sich zu erheben. Sein provokativer Kommentar bezüglich des Kreuzes im Gerichtssaal unterstrich die Spannungen, die dieser Fall umgibt. Dies zeigt die unüberbrückbare Kluft zwischen den Werten, die in deutschen Gerichtssälen als grundlegend erachtet werden, und den extremistischen Ansichten der Angeklagten.
Zusätzlich zur bewussten Missachtung des Gerichtes wird den Angeklagten vorgeworfen, weiterhin die Strukturen des „Kalifatsstaates“ in Deutschland gefördert zu haben. Dies geschah offenbar, während die Organisation im Untergrund operierte. Mahmut E. wurde auf eine Schlüsselposition als „Vor- betender“ gesetzt und war zuständig für die Einziehung von Mitgliedsbeiträgen. Darüber hinaus gründete Mehmet V. in einer Moschee in Bad Kreuznach ein Koran-Seminar für Kinder der führenden Köpfe dieser Untergrundgruppe. Ihre Tätigkeit erstreckte sich vor allem auf Aschaffenburg, wo sie laut Anklage ihre Verbindungen zu Kaplan nutzten, um die Ideologie des Kalifats weiterzugeben und ihre Mitglieder zu schulen.
Die Verurteilung und deren Bedeutung
Im Verlauf des Verfahrens zeigten die Angeklagten Reue und gaben Geständnisse ab. Diese dienen nicht nur ihrer Verteidigung, sondern könnten sich auch auf die künftige Verurteilung auswirken. Die Staatsanwaltschaft forderte eine geforderte Strafe, doch der Vorsitzende Richter entschied schließlich für eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, die über einen Zeitraum von drei Jahren überwacht wird. Die Bedingungen sind klar: Bei weiteren strafrechtlichen Verstößen, insbesondere solche, die mit extremistischen Aktivitäten in Verbindung stehen, droht ihnen eine Haftstrafe.
Die Vorstellung, dass der Einfluss des „Kalifatsstaates“ auch nach seinem Verbot weiterbesteht, ist eine alarmierende Realität für die deutschen Behörden. Auch wenn die Angeklagten sich nun von der Gruppierung distanziert haben, bleibt abzuwarten, wie die intakte Infrastruktur solcher Organisationen in Deutschland überwacht und kontrolliert werden kann. Das Gericht hat klar gemacht, dass die Toleranz gegenüber extremistischen Handlungen in Zukunft nicht geduldet wird, symbolisch durch den Satz des Richters: „Wenn Sie in dieser Zeit Straftaten, vor allem einschlägige, begehen, kommen Sie ins Gefängnis!“
Die Verknüpfung zwischen staatlicher Autorität und denjenigen, die versuchen, im Untergrund operieren, wird nicht nur durch diesen Prozess offenbart, sondern ist auch ein Appell an die Gesellschaft, wachsam gegenüber extremistischen Überzeugungen zu bleiben. Dies ist nicht nur ein Fall um zwei Angeklagte, sondern ein weiteres Kapitel im Kampf gegen den Radikalismus in Deutschland. Für weiterführende Informationen und tiefere Einblicke empfiehlt sich der Bericht auf www.bild.de.