Die Staatsanwaltschaft München I hat das Verfahren gegen die Influencerin Cathy Hummels eingestellt, das aufgrund der Veröffentlichung eines nicht vorhandenen Doktortitels ihres Bruders Sebastian Fischer in einem gemeinsamen Buchprojekt eingeleitet wurde. Laut den Behörden konnte kein nachweisbares Fehlverhalten festgestellt werden. Sebastian Fischer wurde ebenfalls nur durch die Zahlung einer geringfügigen Geldauflage aus dem Verfahren entlassen.
Das strittige Buchprojekt, das den Titel „Aus dem Schatten – Dein Weg aus der Depression“ tragen sollte, wurde bereits vom Verlag gestoppt. Hummels, die in der Öffentlichkeit ihre Erfahrungen mit Depressionen teilt, hatte ihren Bruder, der Arzt ist, in sozialen Medien wiederholt als „Doktor“ vorgestellt. Bei der ersten Veröffentlichung des Buchcovers wurde Fischer jedoch fälschlicherweise mit dem Doktortitel abgebildet, obwohl er diesen nicht trägt.
Fehlender Tatnachweis
Die Staatsanwaltschaft sah sich gezwungen, den Anfangsverdacht auf Titelmissbrauch zu prüfen. Jedoch stellte sie fest, dass Hummels‘ Verhalten allein nicht ausreiche, um einen strafrechtlichen Tatbestand zu konstruieren. „Ihr kann insofern kein zielgerichtetes und insbesondere kein auf einem gemeinsamen Tatplan beruhendes Handeln nachgewiesen werden“, teilte die Behörde mit. Cathy Hummels selbst betonte in einem früheren Statement, dass sie niemals die Absicht hatte, die Öffentlichkeit zu täuschen. Für sie seien „Arzt“ und „Doktor“ schlichtweg die gleiche Berufsbezeichnung gewesen.
Ihr Anwalt fand klare Worte und stellte fest, dass die Ermittlungen mangels Tatverdachts umgehend eingestellt wurden, „da sie sich unter keinem Gesichtspunkt rechtswidrig verhalten hat“. Dieser Punkt ist für die Influencerin von großer Bedeutung, da sie ihrem Ruf schaden könnte, was in den sozialen Medien schnell zu einer negativen Reaktion führen kann.
Geldauflage für Fischer
Die Vorwürfe gegen Sebastian Fischer beziehen sich darauf, dass er als Autor den Vertrag unterzeichnet hat, in dem er als Dr. aufgeführt ist, ohne den Verlag um eine Korrektur zu bitten. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch fest, dass auch dies nicht zwangsläufig als Missbrauch von Titeln gewertet werden kann. Fischer befindet sich derzeit im Promotionsprozess, weswegen er davon ausging, den Titel bis zur Buchveröffentlichung legitim zu tragen.
Die Bezahlung einer Geldauflage an zwei gemeinnützige Organisationen führte zur Einstellung des Verfahrens. Diese Entscheidung wurde unter dem Gesichtspunkt getroffen, dass weitere Ermittlungen Zeit und Kosten erfordert hätten, die nicht im öffentlichen Interesse lagen. Fischers Anwalt bekräftigte, dass die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass sein Mandant als unschuldig gilt. Die Zustimmung zur Geldauflage sei eine pragmatische Entscheidung gewesen, um übermäßige Aufwände zu vermeiden.
Die Hintergründe des ganzen Vorfalls und die darauf folgenden Ermittlungen rufen in der Medienlandschaft und bei den Anhängern von Hummels und Fischer gemischte Reaktionen hervor. Während einige die schnelle Einstellung des Verfahrens als positives Zeichen werten, gibt es andere, die den Verlust des Buchprojektes bedauern. Informationen darüber sind in einem Bericht auf www.shz.de zu finden.