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Grabscher-Alarm auf dem Oktoberfest: Türkischer Chef in der Falle!

Auf dem Oktoberfest in München hat ein 44-jähriger türkischer Firmen-Chef eine 18-jährige Frau aus Starnberg belästigt, wurde vorläufig festgenommen und musste eine Sicherheitsleistung von 20.000 Euro hinterlegen – ein widerlicher Vorfall, der die Sicherheitslage auf dem Fest in Frage stellt!

München – Auf dem Oktoberfest in München kam es zu einem empörenden Vorfall, der das feierliche Ambiente abrupt verdarb. Ein 44-jähriger türkischer Firmenchef soll am Samstagabend einer 18-jährigen Frau aus dem Landkreis Starnberg, Bayern, in unangemessener Weise zu nahe getreten sein. Laut Angaben der Polizei hat der Mann die junge Frau in der Wirtsbudenstraße, einem belebten Teil des Festgeländes, unter ihrem Mantel begrabscht.

Die 18-Jährige drehte sich schnell um, als sie den Übergriff bemerkte, und wurde sofort von ihrer Begleiterin in Sicherheit gebracht. Geistesgegenwärtig verständigte sie einen nahegelegenen Polizisten, der umgehend einschritt. Der mutmaßliche Täter wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zur Wiesnwache gebracht.

Vorläufige Festnahme und rechtliche Schritte

Nach der Festnahme wurde gegen den Firmenchef eine Anzeige wegen sexueller Belästigung erstattet. Dieser musste eine Sicherheitsleistung von 20.000 Euro hinterlegen, um auf freien Fuß gesetzt zu werden. Das Verfahren wurde eröffnet, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu klären.

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In einer Erklärung erläuterte der Strafverteidiger Raban Funk aus Stolzenau (Niedersachsen) die Bedeutung der Sicherheitsleistung: „Sie soll das Strafverfahren sichern und richtet sich nach dem Einkommen des Tatverdächtigen. Bei einer sexuellen Belästigung handelt es sich um ein Vergehen, das meistens mit einer Geldstrafe geahndet wird.“

Die Höhe der Sicherheitsleistung ist normalerweise so festgelegt, dass sie mit der späteren Geldstrafe verrechnet werden kann. Sollte der Tatverdächtige freigesprochen werden oder das Verfahren eingestellt werden, wäre er berechtigt, das hinterlegte Geld zurückzufordern.

Da die Oktoberfestbesucher für Freude und Geselligkeit stehen, hat dieser Vorfall nicht nur die betroffene Person schwer getroffen, sondern wirft auch einen Schatten auf die Veranstaltung selbst. Der allgemeine Sicherheitsaspekt und die Notwendigkeit, ein sicheres Umfeld für alle Festbesucher zu gewährleisten, stehen nun im Fokus.

Auf dem Oktoberfest, das für seine Tradition und Freude bekannt ist, soll jetzt darüber nachgedacht werden, wie solche Fälle in Zukunft verhindert werden können. Es bleibt abzuwarten, ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden und welche Konsequenzen der Vorfall für den tatverdächtigen Firmenchef haben könnte.

Für weitere Informationen zu diesem Vorfall siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.bild.de.

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