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Glyphosat-Klage: Umweltgruppen setzen sich für ein Ende der Zulassung ein!

In einem dramatischen Schritt haben Umwelt-NGO wie GLOBAL 2000 zusammen mit dem Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe heute beschlossen, die Zulassung von Glyphosat durch die Europäische Union vor dem EuGH anzufechten. Diese Klage auf Nichtigerklärung basiert auf der Annahme, dass die EU-Kommission und ihre wissenschaftlichen Agenturen gravierende Mängel in der Sicherheitsbewertung von Glyphosat ignoriert haben. Kritische Studien zu den schädlichen Wirkungen von Glyphosat wurden wiederholt ausgeschlossen oder stark nach unten korrigiert, was die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung erheblich unterschätzt. Diese Entscheidungen haben zur erneuten Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters bis 2033 geführt, was für viele Experten als inakzeptabel gilt, weil es die Menschen in Europa gefährdet. „Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat basiert auf einer Risikobewertung, die wissenschaftlichen und rechtlichen Standards nicht gerecht wird“, erklärte Helmut Burtscher-Schaden von GLOBAL 2000.

Die Klage wird von einer Vielzahl von Organisationen unterstützt, darunter EKO, FoodWatch, ISDE Italy und das Umweltinstitut München. Angeliki Lysimachou von PAN Europe kritisiert scharf, dass die EU-Behörden die Regeln gebogen haben, um zu behaupten, Glyphosat sei sicher, obwohl zahlreiche Studien, auch aus der Industrie, potenzielle schwerwiegende Gesundheitsrisiken wie Krebs und neurologische Erkrankungen, insbesondere bei Kindern, aufzeigen. Im Dezember 2023 hatte die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat in einer umstrittenen Entscheidung um weitere zehn Jahre verlängert, was die NGOs veranlasste, eine interne Überprüfung zu beantragen, die von der Kommission abgelehnt wurde. Daraufhin wurde die Klage beim EuGH eingereicht, um eine Neubewertung zu erreichen.

Erneute Genehmigung von Glyphosat

Zusätzlich zur Klage informierte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten über die Regelungen bezüglich der Glyphosat-Zulassung. Laut Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist die Kommission verpflichtet, auch die Einschätzungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu berücksichtigen. Am 2. Dezember 2022 erließ die Kommission eine Durchführungsverordnung, die die Genehmigung von Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 verlängert, da eine angemessene Bewertung der Erneuerung noch nicht erfolgt war. Damit bleibt Glyphosat weiterhin im Einsatz, während die Klage und die damit verbundenen Sorgen über die Sicherheit und Risiken des Pestizids vor Gericht verhandelt werden.

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