Nach dem großen Ansturm auf Geschäfte und Online-Shops zum Kauf von Weihnachtsgeschenken kommt es kurz nach den Feiertagen zum nächsten Trend: Geschenke werden umgetauscht und Gutscheine eingelöst. Für Verbraucher gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten. Laut Heute.at ist das Umtauschen im stationären Handel nicht gesetzlich geregelt; hier muss der Händler aus Kulanz handeln, während bei Onlinekäufen ein Recht auf Umtausch innerhalb von 14 Tagen besteht, es sei denn, es handelt sich um personalisierte Artikel oder Tickets.
Besonders wichtig ist es, beim Umtausch die Rechnung mitzunehmen. Bei Geschenkartikeln, die einen Mangel aufweisen, kann man jedoch auf Gewährleistung bestehen, was bedeutet, dass der Händler verpflichtet ist, Mängel, die bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden, kostenlos zu reparieren oder das Produkt zu ersetzen. Dies gilt bis zu zwei Jahre nach dem Kauf. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen Experten, Mängel schriftlich und eingeschrieben dem Händler mitzuteilen, so Heute.at.
Rechte der Gutscheininhaber
Mit der Beliebtheit von Geschenkgutscheinen steigen auch die Fragen zu den Rechten der Gutscheininhaber. Unternehmer.de weist darauf hin, dass ein Gutschein rechtlich gesehen eine Urkunde ist, die für Waren und Dienstleistungen bis zu 30 Jahre gültig sein kann. Allerdings können Unternehmen diese Frist unter besonderen Umständen verkürzen. Es ist ratsam, Gutscheine möglichst bald einzulösen, denn wenn das Unternehmen insolvent geht, verlieren Gutscheine ihren Wert.
In Bezug auf die Einlösung von Gutscheinen gibt es ebenfalls viele rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. So hat das Oberlandesgericht München klargestellt, dass eine Einlösungsfrist von einem Jahr unzulässig ist; stattdessen sollte die Frist länger und fair für den Verbraucher gestaltet sein. Trotz der rechtlichen Komplexität gibt es oft Kulanzregelungen, die eine Rückgabe oder einen Umtausch ermöglichen. Verbraucher sollten daher immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen solche Bedingungen oft festgelegt sind, sorgfältig lesen, wie Unternehmer.de berichtet.
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