Am Donnerstag kurz vor 13 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Erfurt alarmiert, als ein Schnellfahrzeug auf der Strecke zwischen München und Erfurt eine Kollision mit einem Flugobjekt, vermutlich einer Drohne, vermeldete. Diese gefährliche Situation ereignete sich in der Nähe von Amt Wachsenburg. Der Triebwagenführer eines nachfolgenden Zuges bestätigte den ersten Verdacht und entdeckte sowohl die Drohne als auch ein Kind in der Nähe der Gleise.
Aufgrund der akuten Gefahrensituation sah sich die Bundespolizei gezwungen, die wichtige Verkehrsader zwischen Thörey und Eischleben zu sperren. Mit Sonder- und Wegerechten eilten Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens, um die Lage zu überprüfen.
Intensive Suche ohne Erfolg
Trotz sofortiger Maßnahmen vor Ort blieb die Suche nach der Drohne und dem Kind erfolglos. Die Sicherheitskräfte führten umfangreiche Erkundungen durch, konnten jedoch keine der beiden Entitäten ausfindig machen. Gerade um 13:30 Uhr konnte die Strecke schließlich wieder für den Bahnverkehr freigegeben werden.
Nach einer ersten Untersuchung wurde beschlossen, dass der ICE beim nächsten Halt auf mögliche Schäden überprüft werden sollte. Tatsächlich stellte sich heraus, dass eine Scheibe am Zug beschädigt war, eine Weiterfahrt jedoch möglich blieb.
In Reaktion auf diesen Vorfall eröffnete die Bundespolizei ein Verfahren gegen eine bislang unbekannte Person wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie wegen Sachbeschädigung. Diese speziellen rechtlichen Schritte sind notwendig, da solche Vorkommnisse ernsthafte Gefahren für den Bahnbetrieb darstellen können.
Lebensgefährliche Risiken im Bahnbetrieb
Die Polizei und Bahnexperten weisen darauf hin, dass unberechtigt auf Gleisanlagen befindliche Personen oder Gegenstände erhebliche Risiken bergen. Züge fahren auf Schnellfahrstrecken mit Geschwindigkeiten von über 300 km/h, wodurch Bremswege erheblich verlängert werden. Im Zweifel können Züge nicht rechtzeitig zum Stehen kommen, was fatale Folgen für alle Beteiligten haben kann.
Die Bundespolizei unterstreicht die Wichtigkeit des Bewusstseins für solche Gefahren. Es wird dringend empfohlen, dass Dritte immer ausreichenden Abstand zu Gleisen und fahrenden Zügen halten. Zudem ist der Einsatz von Drohnen in der Nähe kritischer Infrastruktur nicht nur unangebracht, sondern kann auch zu teuren Einsätzen führen.
Die Thematik ist besonders relevant, da sich hinter unkontrollierten Drohnenflügen nicht immer böswillige Absichten verbergen. Dennoch können solche Aktionen, selbst wenn keine Gefährdung gewollt ist, schwere Risiken für den Bahnverkehr und die Sicherheit der Fahrgäste nach sich ziehen. Weitere Informationen sind hier nachzulesen.