In München hat das Landgericht München I einen 38-Jährigen wegen Betrugs verurteilt. Der Mann hatte sich über Dating-Apps mit Frauen verabredet und sie um erhebliche Geldsummen betrogen. Die Strafe für seine Taten umfasst fünfeinhalb Jahre Haft sowie die Rückzahlung von 175.000 Euro, die er von seinen Opfern ergaunert hatte. Das Gericht beschloss zudem, den entsprechenden Betrag einzuziehen, um den finanziellen Schaden der Betroffenen auszugleichen.
Das Gericht hörte während des Verfahrens, dass der Angeklagte den Frauen eine Beziehung vorgespielt hatte. Dies geschah in dem Zeitraum, nachdem er vor etwa drei Jahren aus einem offenen Vollzug geflohen war, wo er wegen wiederholten Betrugs einsaß.
Das Leben als Hochstapler
Die Masche des Angeklagten war denkbar schlicht, aber hinterhältig. Er stellte sich als wohlhabender Geschäftsmann dar und warb mit scheinbar lukrativen Geldanlagen. Ein Opfer, das im Prozess als Zeugin aussagte, berichtete, dass er von einer Verdopplung des investierten Betrags gesprochen hatte. Der Frau, die ihm insgesamt 140.000 Euro übergab, blieb am Ende nur ein erbeuteter Betrag von 10.000 Euro zurück. Ein weiteres Opfer musste mit einem Verlust von 45.000 Euro leben, die sie dem Betrüger anvertraute, ohne jemals etwas zurückzubekommen.
Der Angeklagte äußerte in der Verhandlung ein gewisses Bedauern für seine Taten und führte an, dass er nicht gewusst habe, wie er anders hätte leben sollen, und sich durch seine Betrügereien das Leben auf der Flucht finanzieren wollte. Dennoch blieb er vage, als es darum ging, ob noch Geld von den ergaunerten Summen übrig sei.
Die Ähnlichkeiten zu Fällen wie dem des sogenannten Tinder-Schwindlers sind nicht zu übersehen. Auch in diesem Fall wurden Frauen mit ähnlichen Tricks um ihre Ersparnisse gebracht, was zu einem weitreichenden gesellschaftlichen Interesse an solchen Betrugsmaschen führte. Diese Vorfälle werfen Fragen über das Online-Dating auf und wie leichtgläubig Menschen in der digitalen Welt sein können.