Ein Verkehrsunfall, auch wenn er klein wirkt, kann schnell weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Botschaft möchte Polizeihauptkommissar Thomas Meixner von der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein seinen Mitmenschen mit auf den Weg geben. Er ist auf die Aufklärung von Unfallflucht spezialisiert und sieht es als dringlich an, die Bevölkerung darüber zu informieren, dass eine simple Notiz mit Kontaktdaten nicht ausreicht, um sich von der Verantwortung zu befreien.
„Es kann so schnell passieren, dass selbst ein Zettel bei Wind und Wetter verloren geht oder unleserlich wird“, erläutert Meixner. Auch unscheinbare Schäden, wie ein Parkplatzrempler, können, wenn der Verursacher sich ohne die nötigen Formalitäten entfernt, zu rechtlichen Problemen führen. „Somit ist meine eindringliche Empfehlung: Warten Sie immer die vorgeschriebenen Fristen ab oder informieren Sie die Polizei“, sagt er.
Die rechtlichen Folgen einer Unfallflucht
Unfallflucht ist im deutschen Strafrecht eindeutig definiert. Laut § 142 StGB (Strafgesetzbuch) ist es eine Straftat, sich nach einem Verkehrsunfall einfach vom Ort des Geschehens zu entfernen. Wer dies tut, kann mit Geldstrafen oder sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Darüber hinaus drohen Punkte in Flensburg und ein drohendes Fahrverbot. „Die Motivation für solche Taten ist oft vielschichtig. Manchmal steht der Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, oder die Fahrzeugpapiere sind nicht in Ordnung“, ergänzt Meixner.
Im August gab es einen besonders aufsehenerregenden Fall in Altötting. Dort war es schließlich den Unfallfluchtfahndern zu verdanken, dass man den Fahrer eines zahlreich geschädigten Autos identifizieren konnte. „Wir bearbeiten täglich mindestens 20 neue Fälle“, berichtet Meixner, „aber wir priorisieren unsere Einsätze nach Dringlichkeit.“ Höchste Präferenz haben schwere Unfälle, die Verletzte fordern oder bei denen die Identität des Fluchtfahrers unklar ist.
Politische Diskussionen über mögliche Reformen
Anfang des Jahres sorgte Bundesjustizminister Buschmann mit einem Vorschlag für Aufsehen, die Relevanz von Unfallflucht bei geringen Sachschäden herabzustufen. Er wollte es als Ordnungswidrigkeit klassifizieren, was die Gefahr birgt, dass noch weniger Menschen ihre Pflicht zur Meldung nachkommen. „Es ist zu befürchten, dass ein solches Gesetz das Meldeverhalten weiter verschlechtert“, kommentierte Polizeihauptkommissar Erich Gottwald. Dies wurde im weiteren Verlauf von Justiz- und Verkehrsbehörden anders bewertet, und so entfiel letztlich die Reform. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag sprach sich klar gegen eine solche Änderung aus, um die Meldung nach einem Unfall nicht zu erdrücken.
Experten fordern eine bessere Regelung für die Meldung von Unfällen. Eine neutrale digitale Meldestelle könnte helfen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und so die Hemmschwelle zu senken. Ein Verfahren, wie die quittierte Meldung bis 24 Stunden nach dem Vorfall, könnte Fahrern ebenfalls zugutekommen.
Trotz aller Bemühungen bleibt die rechtliche Lage klar: Auch kleine Unfälle sind nicht zu unterschätzen. Jeder, der sich vom Unfallort entfernt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch eventuelle Schäden, die weitreichende Folgen für andere Beteiligte haben können. „Die Leute reagieren vielfach unterschiedlich, wenn sie konfrontiert werden“, meint Meixner, „einige geben sofort zu, dass sie Schuld haben, andere versuchen, sich herauszureden. Letztendlich müssen wir die Tatsachen klären und die Justiz übernimmt dann den Rest.“
– NAG