Ein dramatischer Rechtsstreit zwischen einem obdachlosen Mann und der Gemeinde Elsenfeld hat die Gemüter erhitzt! Der Kläger, der seit geraumer Zeit ohne festen Wohnsitz ist, kämpft um die Rückgabe seiner persönlichen Gegenstände, die seit 2022 in den Räumen der Gemeinde lagern. Trotz wiederholter Versuche, die Sachen zurückzuerhalten, blieb der Mann in der Zwickmühle, da seine aktuelle Adresse unbekannt ist und er eine angebotene Unterkunft nicht angenommen hat.
Die Situation eskalierte, als der Mann vor das Verwaltungsgericht zog, um gegen die Gemeinde zu klagen. Er argumentierte, dass er aufgrund seiner Obdachlosigkeit und wiederholter Krankenhausaufenthalte nicht in der Lage sei, sich um seine Habe zu kümmern. Der Vorsitzende Richter Gerhard Weinmann musste jedoch feststellen, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die Habseligkeiten eines Obdachlosen auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. „Sie quatschen nicht die ganze Zeit dazwischen, verstanden?“ rief der Richter, als der Kläger immer wieder versuchte, seine Sichtweise durchzusetzen. Die Klage wurde letztlich abgewiesen, und das Gericht forderte den Mann auf, wichtige Unterlagen auszusortieren, bevor die Gemeinde die zurückgelassenen Gegenstände entsorgt oder verkauft.
Die letzten Chancen
Das Gericht setzte eine letzte Frist von zwei bis drei Monaten, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Der Anwalt des Klägers drängte auf mehr Zeit, bis sein Mandant eine feste Adresse hat, doch das Gericht blieb hart: „Es ergibt in diesem Fall überhaupt keinen Sinn, eine andere Lösung zu diskutieren.“ Der Kläger, der in der Verhandlung Campingplätze, Jugendherbergen und Bushaltestellen als seine derzeitigen Übernachtungsorte nannte, war frustriert über die kurze Frist. Doch die Entscheidung des Gerichts steht fest: Die Gemeinde Elsenfeld ist nicht verpflichtet, die Habe des Mannes auf Dauer zu lagern.