Im Rahmen einer Reform plant der bayerische Innenminister Joachim Hermann, die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Diese Änderung ist nicht nur eine Anpassung an die aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten, sondern könnte auch erhebliche Auswirkungen auf die Feuerwehren, insbesondere im Landkreis Miesbach, haben. Kreisbrandrat Anton Riblinger unterstützt diese Initiative und sieht darin viele Vorteile für die örtlichen Einsatzkräfte.
Aktuell gibt es in Miesbach 36 Feuerwehren, jedoch existiert keine umfassende Statistik, die die genaue Anzahl der Feuerwehrleute an der Altersgrenze erfasst. Schätzungen zufolge sind es etwa fünf bis zehn Prozent. Während Riblinger darauf hinweist, dass der Großteil der aktiven Mitglieder jünger ist, könnte die anstehende Regeländerung dazu führen, dass ältere Feuerwehrangehörige ihre wertvolle Erfahrung weiterhin in den Dienst stellen können.
Erhöhung der Altersgrenze und Renteneintrittsalter
Riblinger befürwortet die Anhebung der Altersgrenze und hebt hervor, dass die Regelung an das Renteneintrittsalter angepasst werden sollte. „Wenn die Rente verlängert wird, sollte auch das Ehrenamt nicht abgehängt werden,“ erklärt Riblinger. Diese Perspektive zielt darauf ab, älteren Feuerwehrleuten die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin am aktiven Dienst teilzunehmen und tagsüber bei Einsätzen auszuhelfen. „In den Nachtstunden haben wir genügend Einsatzkräfte. Das größere Problem liegt bei den Einsätzen während des Tages,“ so Riblinger weiter.
Ein weiterer Diskussionspunkt in Bezug auf die Altersgrenze betrifft die Möglichkeit, diese gänzlich abzuschaffen. Während Riblinger offen für die aktive Teilnahme gesunder älterer Feuerwehrleute ist, sieht er die Notwendigkeit, eine Altersgrenze für Führungspositionen zu etablieren. „Das würde sicherstellen, dass auch junge Leute in Führungspositionen nachrücken können,“ meint er.
Der Bedarf an Quereinsteigern
Die Mitgliedszahlen in den Feuerwehren im Landkreis sind solide und die Jugendarbeit wird aktiv gefördert. Dennoch besteht ein anhaltender Bedarf an neuen Mitgliedern, insbesondere an Quereinsteigern, die tagsüber verfügbar sind. „Wir brauchen Personen, die tagsüber ausrücken können, sei es weil sie vor Ort arbeiten oder bereits im Rentenstand sind,“ erläutert Riblinger. Viele Feuerwehrleute scheiden aus den Reihen aus familiären Gründen oder aufgrund von Umzügen aus, was die Notwendigkeit erhöht, ständig neue Kräfte zu gewinnen.
Die Entscheidung zur Anhebung der Altersgrenze wird als strategischer Schritt betrachtet, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in Bayern auch in Zukunft sicherzustellen. Wie www.merkur.de berichtet, könnte dieser Schritt nicht nur den bestehenden Mitgliedern zugutekommen, sondern auch dazu beitragen, die wertvolle Erfahrung und das Wissen älterer Feuerwehrleute in Einklang mit den modernen Anforderungen an den Einsatzdienst zu bringen.
Die Herausforderung, ältere Feuerwehrleute bei Einsätzen einzusetzen, könnte gelöst werden, ohne zusätzliche bürokratische Hürden zu schaffen. Riblinger sieht die derzeitige Regelung bei Atemschutzträgern und Fahrern als angebracht an, ist jedoch der Meinung, dass für die Vielzahl der Feuerwehrleute eine solche Begutachtungsverpflichtung übertrieben wäre. „Das würde nur unnötige Bürokratie schaffen,“ so Riblinger. In den Gesprächen über eine mögliche Reform wird der Fokus auf die wesentliche Aufgabe der Feuerwehren gelegt: Die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Erhöhung der Altersgrenze könnte nicht nur die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren verstärken, sondern auch die enge Gemeinschaft unter den Feuerwehrleuten fördern. Die Diskussion um eine Anpassung an die altersstrukturellen Veränderungen in der Gesellschaft zeigt ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse und Anforderungen des Ehrenamtes in der modernen Zeit. Mit dieser Trendwende wird ein Weg geschaffen, um den Herausforderungen der Zukunft motiviert und engagiert zu begegnen.