Ein historischer Moment für den Wallfahrtsort Birkenstein! Der Gemeinderat von Fischbachau hat mehrheitlich beschlossen, diesen bedeutenden sakralen Ort in die Denkmalliste einzutragen. Die Initiative kam von Kreisbaumeister Christian Boiger, der die Eintragung als entscheidend für den Erhalt des kulturellen Erbes sieht. Birkenstein ist nicht nur ein Ort des Glaubens, sondern auch ein wichtiger Teil der Heimatgeschichte Oberbayerns. Der Schutz soll dabei nicht nur einzelne Gebäude, wie die Wallfahrtskapelle, umfassen, sondern das gesamte Ensemble, das den Charakter des Ortes prägt.
Die Entscheidung ist ein klares Signal für den Erhalt des Gesamtbildes Birkensteins. Bürgermeister Stefan Deingruber stellte klar, dass es bei einer Eintragung als Ensemble kein generelles Bauverbot gibt. Stattdessen müssen alle baulichen Maßnahmen harmonisch in das bestehende Erscheinungsbild integriert werden. Die Landschaft, Wege und die bereits denkmalgeschützten Gebäude sind entscheidend für den Charakter des Ortes, was auch die zuständigen Behörden bestätigten.
Eintragung in die Denkmalliste: Ein Schritt in die Zukunft
Die Diskussion im Gemeinderat war nicht ohne Kontroversen. Während die Mehrheit die Eintragung befürwortete, äußerte Bernhard Padeller (FaB) Bedenken und wünschte sich, dass erst nach Abschluss der Gestaltungspläne gebaut wird. Boiger wies jedoch darauf hin, dass es nicht darum gehe, den Ort zu isolieren, sondern vielmehr um den Erhalt und die Wertschätzung des kulturellen Erbes. Er verwies auf andere erfolgreiche Beispiele im Landkreis, wie die Altstadt von Miesbach und die Rosenstraße in Tegernsee, die bereits als Ensembles eingetragen sind. Letztendlich stimmte das Gremium mehrheitlich mit nur zwei Gegenstimmen für die Eintragung Birkensteins in die Denkmalliste – ein bedeutender Schritt für den Wallfahrtsort!