Ein unscheinbares Verkehrsschild kann für Autofahrer schnell zur Kostenfalle werden. Im Fall einer Pkw-Fahrerin aus Koblenz, die während des annualen Citytriathlons durch eine verwirrende Schilderlandschaft in die Falle tappte, zeigt sich ein Beispiel, bei dem eine solche Erhebung zu unrecht nachvollzogen wurde. Während des Events standen viele Autos, und die Schilder zur Regelung des Parkens standen unter verschiedenen Bedingungen – einige davon waren nur vorübergehend gültig.
Die Situation spitzte sich zu, als das Fahrzeug der Frau, aufgrund eines angeblichen Parkverstoßes in einer Halteverbotszone, abgeschleppt wurde. Im Nachgang forderte die Stadt Koblenz, vertreten durch das zuständige Amt, eine Zahlung in Höhe von 208,63 Euro für die Abschleppkosten. Nach einem erfolglosen Widerspruch gegen diesen Betrag, entschloss sich der Ehemann der Fahrerin zur Klage.
Einspruch wegen unklarer Verkehrswidrigkeit
In seiner Klage argumentierte er, dass das Halteverbot nicht eindeutig signalisiert worden sei. Unter den gegenwärtigen Umständen, wo oft temporäre mobile Halteverbotsschilder in der Stadt aufgestellt werden, müsse klar sein, wo diese Verbote beginnen und enden. Die festen Verkehrsschilder waren in diesem Fall nicht ordnungsgemäß abgeklebt oder entfernt, was zu Verwirrung führte. Diese Unklarheit ist laut der Deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig.
Die StVO besagt, dass Verkehrsteilnehmer mit angemessener Sorgfalt in der Lage sein müssen, Schilder einfach zu erkennen. Im Ruhezustand, wie beim Parken, sollte eine leicht erkennbare Ansage zu einem Halte- oder Parkverbot bestehen. Für ein Fahrzeug, das sich in Bewegung befindet, muss die Regelung jedoch noch klarer erkennbar sein. Der Vorbeifahrende sollte keine Probleme haben, um sich über die geltenden Verkehrsanweisungen zu informieren.
Gesetzliche Regelungen und deren Auswirkungen
Die rechtlichen Grundlagen sind in den Paragraphen 12 sowie 39 bis 43 der StVO festgelegt. Diese Paragraphen spezifizieren die Anforderungen bezüglich der Anbringung von Verkehrsschildern. So müssen diese beispielsweise mindestens zwei Meter über der Fahrbahn hängen und dürfen nicht von Bäumen oder anderen Objekten verdeckt werden. Weiterhin gilt: An einem Pfosten dürfen maximal drei Schilder angebracht werden, um Missverständnissen vorzubeugen.
Im Fall der Koblenzer Fahrerin konnte die Polizei, trotz der nachfolgenden Untersuchungen und der Einsendung von Beweisfotos, nicht eindeutig beweisen, dass die Schilder im Moment des Vorbeifahrens der Fahrerin gut sichtbar und verstehbar waren. Infolgedessen entschied die Stadtverwaltung, dass die erhobenen Abschleppkosten für das betroffene Paar ungerechtfertigt waren und diese somit nicht zahlen müssen.
Die Diskussion um unklare Verkehrsführung und die Frage, wer im Zweifel die Kosten übernehmen muss, bleibt jedoch relevant. Ab dem 1. Oktober 2024 könnten neue Bußgelder auf Autofahrer warten, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten – jedoch wird die klare Kommunikation von Verkehrsschildern unter den gegebenen Umständen mehr denn je zum Thema. Details zu diesem Fall und weiterführende Informationen sind auch bei www.merkur.de nachzulesen.