Am 29. August 2024, gegen 10:00 Uhr, war eine Funkstreife der Polizeiinspektion Bad Bergzabern in der Gemeinde Barbelroth, im Bereich der „Eichelwiesen,“ im Einsatz. Die Beamten bemerkten dort ein herrenloses Trekkingrad, das einfach am Wegrand abgestellt wurde. Momentan scheint niemand zu wissen, wem das Fahrrad gehört, da es ungesichert war und keine Menschen in der unmittelbaren Nähe waren, die als Besitzer in Frage kamen. Dies wirft natürlich die Frage auf, wie oft solch vergessene Fahrräder in unseren Städten und Dörfern vorkommen.
Im Sinne der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums nahm die Polizei das unbewachte Rad in Gewahrsam. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass niemand sich an einem Eigentum zu schaffen macht, das nicht ihm gehört. Das Fahrrad wurde daraufhin zur Dienststelle der Polizeiinspektion Bad Bergzabern gebracht.
Aufruf zur Rückmeldung
Der Besitzer des Trekkingrades wird dringend gebeten, sich mit einem entsprechenden Nachweis bei der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu melden. Der Verlust eines Fahrrads kann frustrierend sein, und solche Maßnahmen helfen, das Eigentum effektiv zurückzubringen.
Die Marke sowie weitere Details zu dem Fahrrad sind derzeit nicht bekannt, was die Identifikation des Besitzers zusätzlich erschwert. Dieser Vorfall verdeutlicht, wie wichtig es ist, Fahrräder stets ordnungsgemäß zu sichern. In vielen Fällen werden unachtsame Abstellungen zum Ärgernis für die Gesetzeshüter und für die rechtmäßigen Besitzer.
Die Polizei hat eine Pressemeldung herausgegeben, um die Bürger zu informieren und gegebenenfalls um Mithilfe zu bitten. Anfragen können direkt an die Polizeiinspektion Bad Bergzabern gerichtet werden. Die Kontaktdaten sind:
- Polizeiinspektion Bad Bergzabern
- Pressestelle
- Telefon: 06343-9334-0
- Webseite: www.polizei.rlp.de/pd.landau
Die Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind zur Veröffentlichung freigegeben, solange die Quelle angegeben wird, was dazu beiträgt, die Öffentlichkeit über solche Vorfälle zu informieren und das Bewusstsein für Sicherheit im Straßenverkehr zu schärfen.
– NAG