Ein Vorfall während eines Wellness-Aufenthaltes hat kürzlich für Aufregung gesorgt, als ein 57-jähriger Masseur wegen sexueller Übergriffe vor das Amtsgericht Kaufbeuren geladen wurde. Die Vorwürfe sind schwerwiegend und zeugen von einem mutmaßlichen Verlust der professionellen Integrität mitten im Bemühen um Entspannung und Erholung. Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2023, als eine 36-jährige Urlauberin sich auf eine ayurvedische Ganzkörper-Ölmassage eingelassen hatte.
Statt der erhofften Entspannung erlebte die Frau ein traumatisches Erlebnis. Während der Massage kam es zu massiven Übergriffen, die sie schlichtweg überwältigten. Der Masseur berührte sie nicht nur an den Brüsten, sondern griff auch in den Intimbereich. Die Übergriffe waren so plötzlich und heftig, dass die Frau in Schockstarre verfiel und nicht in der Lage war, sich zu wehren. Dies hatte weitreichende Folgen für sie, sowohl körperlich, als auch seelisch.
Die juristischen Konsequenzen
Vor dem Kaufbeurer Schöffengericht musste sich der Angeklagte zunächst wegen Vergewaltigung verantworten. Zudem wurde ihm Körperverletzung vorgeworfen, da die Geschädigte unter den physischen und psychischen Folgen der Übergriffe litt. Das Gericht sprach schließlich ein Urteil aus: Der Masseur wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, eine Strafe, die im Einklang mit der vorab getroffenen Verfahrensabsprache steht. Dies insbesondere, weil der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Hinzu kommt eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro, die dem Opfer als Schmerzensgeld zukommen soll.
Ein wichtiges Detail ist, dass die Geschädigte im Ausland lebt und aufgrund des Geständnisses nicht selbst vor Gericht erscheinen musste. Ihr Stress und ihre emotionalen Probleme, die aus der schockierenden Erfahrung resultierten, zeugen von den weitreichenden Folgen solcher Übergriffe.
Schmerzliche Einsichten des Angeklagten
Die Auswirkungen auf den Masseur waren ebenfalls drastisch. Er wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt und musste seine berufliche Laufbahn als Masseur beenden. Zeugen berichteten, dass er in einem emotionalen Zustand zusammenbrach und nicht verstehen konnte, wie er so fehlgehen konnte. Seitdem hat er einen anderen Job angenommen, jedoch ohne jemals die Schande seines Verhaltens hinter sich lassen zu können.
Das Gericht erkannte sowohl die Reue des Angeklagten als auch sein Geständnis an und stellte fest, dass er seine berufliche Verantwortung „schamlos ausgenutzt“ hatte. Dies war ein klarer Missbrauch des Vertrauens, welches die Geschädigte ihm entgegenbrachte, indem sie sich für die Massage in seine Hände begab. Das Urteil des Gerichts spiegelt damit nicht nur die Schwere des Verbrechens wider, sondern auch die traurige Realität, dass manchmal durch einen einzigen Augenblick der Unbeherrschtheit existenzielle Lebenswege zerstört werden können.
– NAG