In einem hitzigen Rechtsstreit über die Insolvenz der Geretsrieder Großmetzgerei Sieber hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben. Der Insolvenzverwalter Dr. Josef Hingerl zeigt sich mit dem Urteil zufrieden, dennoch steht nun eine erneute Verhandlung an. Der BGH stellte klar, dass das Unternehmen bei den Warnungen aus dem Jahr 2016 eine aktive Mitwirkungspflicht gegenüber den Behörden hatte; insbesondere musste es auf Produkte hinweisen, die keine Gesundheitsgefahr darstellten, wie die nachpasteurisierten Waren. Diese Klärung könnte für die Zukunft der Lebensmittelüberwachung weitreichende Konsequenzen haben, berichtet Merkur.
Der Fall ist besonders brisant: 2016 entdeckten Behörden erhöhte Listerienwerte in einem Produkt der Sieber GmbH. Daraufhin wurden Land und Verbraucherschutzministerium aktiv, warnten die Öffentlichkeit umfassend vor den Erzeugnissen der Metzgerei und riefen zahlreiche Produkte zurück. Dies führte zur Insolvenz des Unternehmens und dem Verlust von 120 Arbeitsplätzen. Insolvenzverwalter Hingerl fordert nun elf Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern aufgrund einer angeblichen Verletzung von Amtspflichten. Es steht die zentrale Frage im Raum: Hätte das Ministerium differenzierter agieren sollen und nur vor den tatsächlich belasteten Produkten warnen dürfen? So auch die Argumentation von Hingerl, der inzwischen die Revision vor dem höchsten deutschen Gericht aufgreift. Die Situation ist durch eine mögliche Verbindung zur Listeriose und mehreren Todesfällen erschwert, betont BR.
Wichtige ausstehende Entscheidungen
Das Gericht muss nun entscheiden, ob das Verbraucherschutzministerium für die Insolvenz haftet. Eine abschließende Klärung könnte erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Arbeit der Behörden im Umgang mit Lebensmittelsicherheit haben. Die Unsicherheiten in der Interpretation der Pflichten und Verantwortlichkeiten der Behörden lassen viele Fragen offen, während die Lebensmittelindustrie auf eine klare Richtlinie wartet. Die Verhandlungen, die nun in der nächsten Instanz stattfinden, sind somit von zentraler Bedeutung sowohl für die Souveränität der Lebensmittelsicherheit als auch für die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen in Bayern.
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