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Priester aus Pfaffenhofen: Urteil wegen sexuellen Missbrauchs endgültig

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision eines Pfarrers aus Pfaffenhofen abgelehnt, wodurch ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt, das ihn wegen sexuellen Missbrauchs eines 16-jährigen Ministranten zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilte, rechtskräftig wurde und der Priester nun 10.000 Euro an den Geschädigten sowie an eine gemeinnützige Organisation zahlen muss.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um einen Priester aus dem Kreis Pfaffenhofen haben nun ein endgültiges Ende gefunden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision des Geistlichen gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt zurückgewiesen. Damit steht fest, dass der Priester wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen verurteilt wurde und die Strafe rechtskräftig ist, was für viele in der Region von großer Bedeutung ist.

Die Vorwürfe gegen den Priester wurden bereits in zwei Instanzen geprüft. Sowohl das Amtsgericht Pfaffenhofen als auch das Landgericht Ingolstadt kamen zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte sich an einem damals 16-jährigen Ministranten vergangen hat. Das Amtsgericht hatte den Priester zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, was dieser jedoch anfocht. Der Fall wurde im Frühjahr erneut vor dem Landgericht verhandelt, wo die Verteidigung auf Freispruch plädierte.

Die Urteilsfindung

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Ein Sprecher des Oberlandesgerichts in München stellte klar, dass die Tat nicht verjährt sei und dass die Beweiswürdigung im Verfahren nicht widersprüchlich war, wie es seitens der Verteidigung immer wieder behauptet wurde. Auch die Entscheidung zur Strafzumessung wurde für angemessen erachtet und verstärkt das rechtliche Fundament des Urteils.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einem Strafbefehl abschließen wollen, bei dem der Priester vier Monate Haft erhalten hätte, die zur Bewährung ausgesetzt worden wären. Doch der Priester widersprach, was die lange juristische Auseinandersetzung nach sich zog. Für alle Beteiligten ist dieser Prozess nicht nur juristisch, sondern auch moralisch aufgeladen, denn die Anklage bezieht sich auf schwerwiegende Vorwürfe, die die Glaubwürdigkeit der Institution Kirche tangieren.

Es gibt auch eine bewegte Vergangenheit des betreffenden Priesters, der bereits 2016 von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen Missbrauchsvorwürfen untersucht wurde. Damals wurden keine belastbaren Beweise für strafrechtlich relevante Taten gefunden, was die Komplexität dieser Angelegenheit noch verstärkt.

Ein solches Urteil hat nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Relevanz und könnte andere Opfer dazu ermutigen, ebenfalls gegen Missbrauch in Institutionen vorzugehen. Die Entscheidung des Obersten Landesgerichts könnte dazu beitragen, das schwerwiegende Thema des sexuellen Missbrauchs aufzudecken und die Verantwortlichkeit von Institutionen zu hinterfragen.

– NAG

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