Die Grundsteuer in Pfaffenhofen bleibt für das Jahr 2025 unverändert! Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Hebesätze bei 350 Prozent für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und 380 Prozent für die Grundsteuer B (Grundstücke) zu belassen. Dies bedeutet, dass die Steuerzahler in der Stadt nicht mit einer Erhöhung rechnen müssen, auch wenn etwa 10 Prozent der Bescheide im Laufe des Jahres 2025 nach unten korrigiert werden könnten.
Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Steueraufkommen, das voraussichtlich nur geringfügig schwanken wird. Der Stadtrat behält sich jedoch vor, die Hebesätze zu überprüfen, sobald im Jahr 2025 neue Werte und fehlende Bescheide vorliegen. Besonders interessant ist die Entwicklung bei der Grundsteuer A, da Wohngebäude nun unter die Grundsteuer B fallen. Dies könnte zu einer Entlastung für kleinere Grundstücke führen, während größere Grundstücke die Belastung erhöhen. Eine Verschiebung der Steuerlast zwischen den Bürgern ist somit unvermeidbar.
Neue Bescheide im Januar
Im Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer verschickt. Die Umstellung auf ein wertunabhängiges System könnte zu einer unvorhersehbaren Verlagerung der Steuerlast führen, da die Stadtverwaltung darauf keinen Einfluss hat. In Bayern wird ein flächenbezogener Ansatz zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags verwendet, was bedeutet, dass der Wert und die Lage des Grundstücks keine Rolle spielen. Der Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt festgelegt wird, wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die endgültige Steuerhöhe zu bestimmen.
Bei Fragen zur Höhe des Messbetrags ist das Finanzamt der einzige Ansprechpartner. Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich bei Unklarheiten direkt schriftlich an das zuständige Finanzamt zu wenden. Die kommenden Monate versprechen also einige Veränderungen für die Steuerpflichtigen in Pfaffenhofen!
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