FürthKriminalität und Justiz

Raser mit getuntem E-Scooter: Polizei deckt gefährliche Verstöße auf!

Am Samstagnachmittag wurde ein auffälliger Vorfall mit einem E-Scooter in Fürth von der Polizei registriert. Ein 27-jähriger Mann fuhr gegen 16:45 Uhr viel zu schnell – nach eigenen Angaben mit rund 80 km/h – in der Jahnstraße. Die Beamten bemerkten nicht nur die überhöhte Geschwindigkeit, sondern auch, dass der Fahrer kein Versicherungskennzeichen an seinem Gefährt angebracht hatte, was in der Regel ein eindeutiger Verstoß gegen die Verkehrsordnung ist.

Als die Polizei ihren Kontrollmechanismus aktivierte und den Fahrer in den Fokus nahm, ignorierte dieser zunächst die Aufforderungen, stehen zu bleiben. Es war notwendig, eine weitere Streife zur Unterstützung zu rufen, bevor der junge Mann gestoppt werden konnte. Während der Kontrolle zeigte der Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen, was die Situation weiter verschärfte.

Vielfältige Verstöße festgestellt

Der E-Scooter, ausgerüstet mit illegalen Modifikationen, ist nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern hat zudem für den Fahrer weitreichende rechtliche Konsequenzen. Durch die Tuning-Maßnahmen erlosch sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz des Gefährts. Ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren ist ebenfalls eine strafbare Handlung und wird durch die rechtlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes streng geahndet. An die Öffentlichkeit ist zu erinnern, dass E-Scooter, die schneller fahren können als die erlaubten 20 km/h, nur auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen genutzt werden dürfen.

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Nach der Feststellung aller Unregelmäßigkeiten wurde der E-Scooter sichergestellt und der Fahrer in die Dienststelle gebracht, wo eine Blutentnahme vom Arzt durchgeführt wurde. Das Fortsetzen von Fahrten unter dem Einfluss von Drogen auf öffentlicher Straße stellt eine ernste Ordnungswidrigkeit dar und kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Wie www.presseportal.de berichtet, wird der 27-Jährige sich auf eine Reihe von rechtlichen Schritten einstellen müssen.

Quelle/Referenz
presseportal.de

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