Fürstenfeldbruck

Konflikt um Balkon-PV: Vermieter in Fürstenfeldbruck kämpft um Zustimmung

In Fürstenfeldbruck fordert die Hausverwaltung den Rückbau einer neu installierten Balkon-PV-Anlage, die mit Zustimmung des Vermieters Nikolaus Laub montiert wurde, da sie ohne Genehmigung als bauliche Veränderung galt und Beschwerden von Nachbarn eingegangen sind; die Situation ist aufgrund geplanter Gesetzesänderungen zur Vereinfachung der Installation von Balkonkraftwerken besonders brisant.

Die Nutzung von Solarenergie auf Balkonen wird immer beliebter, doch Konflikte zwischen Mietern, Vermietern und Hausverwaltungen können schnell entstehen. Ein aktueller Fall aus Fürstenfeldbruck verdeutlicht die Problematik: Nikolaus Laub, der Eigentümer einer Wohnung in der Balduin-Helm-Straße, sieht sich mit der Aufforderung konfrontiert, die von seinem Mieter montierte Photovoltaik-Anlage wieder abzubauen.

Der 72-jährige Vermieter hatte seine Zustimmung zur Installation der PV-Anlage gegeben, nachdem er und sein Mieter über die Vorteile eines Balkonkraftwerks gesprochen hatten. Laub sah in der schnellen Umsetzung des Projekts ein positives Zeichen und freute sich darüber, dass sein Mieter aktiv wurde. Doch nach kurzer Zeit meldete sich die Hausverwaltung und machte deutlich, dass die Montage der Anlage ohne Genehmigung nicht zulässig sei. Laub, der zunächst nichts von möglichen Problemen ahnte, sieht sich nun in einer schwierigen Lage.

Bauliche Veränderungen und Genehmigungen

Die Hausverwaltung argumentiert, dass die Installation der Anlage eine bauliche Veränderung darstellt und unbedingt einer Genehmigung bedarf. Im Zuge dessen waren bereits Vertreter der Stadtwerke vor Ort, um die PV-Anlage zu demontieren. Laut einem Sprecher der Hausverwaltung sind sie verpflichtet, die Einhaltung von Regeln und Vorschriften in der Eigentümergemeinschaft zu überwachen. Der Vorwurf: Die Anlage verschattet den Balkon des Miets unterhalb und beeinträchtigt dessen Aussicht.

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Zusätzlich wurde auf eine anstehende Eigentümerversammlung hingewiesen, bei der das Thema Balkonkraftwerke auf der Agenda stand. Doch die Eigentümergemeinschaft entschied sich, das Thema abzusetzen, weil ein neues Gesetz im Bundestag diskutiert wird, welches den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen fördern soll. Nikolaus Laub war optimistisch und ging davon aus, dass die Änderungen die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern würden.

Prognosen für die Zukunft

Die Diskussion um die rechtliche Grundlage für die Installation von Balkonkraftwerken könnte sich jedoch sehr bald ändern. Der Bundestag hat bereits beschlossen, diese Art von Anlagen künftig in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen aufzunehmen. Der endgültige Zuspruch des Bundesrats steht jedoch noch aus, wobei a weniger kurzfristige Entscheidung, die für den 27. September geplant ist, bevorsteht.

Die Vorsitzende von „Haus und Grund Bayern“, Ulrike Kirchhoff, hat darauf hingewiesen, dass auch nach der Verabschiedung des Gesetzes ein Antrag sowie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig sein werden. Sie empfiehlt der Eigentümergemeinschaft deshalb, bereits jetzt die Genehmigung zu erteilen, um späteren Konflikten vorzubeugen.

Inmitten dieser Unsicherheiten hofft Nikolaus Laub auf einen Kompromiss. Er ist bereit, den Winkel der PV-Anlage anzupassen, um potenzielle Beschwerden des Nachbarn zu adressieren. Laub verweist darauf, dass der Rückbau der Anlage und eine erneute Installation für ihn unpraktisch wären, besonders da die Entscheidung des Bundesrates in naher Zukunft gefällt werden soll. Die Gemengelage bleibt angespannt, und die Lösung des Problems steht noch in den Sternen.

– NAG

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