In der idyllischen Stadt Fürstenfeldbruck hat sich ein Konflikt um eine Balkon-Photovoltaikanlage (PV-Anlage) entfaltet, der interessante Einblicke in die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung von erneuerbaren Energien in städtischen Wohnanlagen bietet. Nikolaus Laub, ein 72-jähriger Vermieter, sieht sich unerwartet mit dem Wunsch der Hausverwaltung konfrontiert, die Anlage seines Mieters abmontieren zu lassen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit solche umweltfreundlichen Maßnahmen in bestehenden Regulierungen und Baurechten verankert sind.
Die Geschichte beginnt im Mai dieses Jahres, als Laub und sein Mieter einvernehmlich beschlossen, eine Balkon-PV-Anlage zu installieren. Laub war zunächst begeistert von der Initiative des jungen Mieters und hatte sogar seine finanzielle Unterstützung zugesichert. Doch zu Laubs Überraschung, wandten sich die Stadtwerke Fürstenfeldbruck bald darauf an ihn und forderten die Demontage der PV-Anlage. Laut den Stadtwerken handle es sich um eine bauliche Veränderung, die einer Genehmigung bedarf. Für Laub war dies ein unerwarteter Rückschlag.
Baurechtliche Vorgaben und Konflikte
Die Hausverwaltung, vertreten durch die Allgemeine Wohnungs- und Bautreuhand GmbH, begründet ihre Entscheidung mit dem Fehlen einer Genehmigung. Laut den gegebenen Regelungen stellt die Montage einer solchen Anlage eine bauliche Veränderung dar, welche nur bei Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erlaubt ist. Selbstverständlich ist das Einhalten von Regeln und Vorgaben in einer Eigentümergemeinschaft wesentlich, um Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden.
Ein weiterer Punkt der Kontroversen kommt ins Spiel: Die Montage der Balkon-PV-Anlage wurde von einem Nachbarn während eines Eigentümertreffens beanstandet, da er sich durch die PV-Anlage in seiner Aussicht gestört fühlte. Dies zeigt, wie unterschiedliche Interessen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft aufeinanderprallen können und welche Sensibilität hier erforderlich ist. Der Vermieter Laub dachte jedoch, dass er mit der Installation im Einklang mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung sei, die darauf abzielten, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
Ein neuer Gesetzesentwurf, welcher im Juli 2024 vom Bundestag beschlossen wurde, sollte eigentlich die Installation von Balkon-PV-Anlagen erleichtern. Dieses Gesetz hat jedoch noch nicht die endgültige Genehmigung durch den Bundesrat erhalten, was die Situation verkompliziert. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 27. September über den Gesetzentwurf entscheiden, der die Installation dieser Anlagen in Wohnanlagen potenziell erleichtern kann.
Auf Kompromisse hoffen
In der aktuellen Situation sieht Nikolaus Laub Möglichkeiten für einen Kompromiss. Er hat angeboten, den Winkel der PV-Anlage so zu verändern, dass die Sicht des Nachbarn nicht weiter beeinträchtigt wird. Laub würde es vorziehen, die Anlage nicht abzubauen, da sich die kommenden Wochen für die Klärung der rechtlichen Situation als entscheidend erweisen könnten. Er hofft auf eine Einigung, bevor das Thema erneut auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung kommt.
Ulrike Kirchhoff, die Vorsitzende von „Haus und Grund Bayern“, gibt zu verstehen, dass auch nach der erwarteten Verabschiedung des Gesetzes kein Freifahrtschein für die Installation sei. Es werde weiterhin eine Genehmigung benötigt, und es könnte sein, dass der Antrag auf Montage in Zukunft sicherer genehmigt werden müsse. Sie rät der Eigentümergemeinschaft, proaktiv zu handeln und den Antrag zu genehmigen, um den Installationsprozess nicht unnötig zu verzögern.
Die Diskussion um die Balkon-PV-Anlage in Fürstenfeldbruck ist nicht nur lokal von Bedeutung, sondern steht exemplarisch für die Herausforderungen, die in vielen Städten und Gemeinden hinsichtlich der Installation von erneuerbaren Energien bestehen. Der Fall illustriert die Spannungsfelder zwischen dem erforderlichen Umweltschutz, individuellen Interessen und den formalen Anforderungen, die in einer gemeinschaftlichen Wohnsituation bestehen. Während der gerichtliche und bürokratische Rahmen oft als Hindernis erschienen ist, zeigt die Idee eines gemeinsamen Kompromisses, dass Lösungen möglich sind, wenn alle Beteiligten offen für Gespräche sind.
– NAG