In einer kürzlich durchgeführten Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Erding wurden zwei Klimaaktivisten der Organisation „Letzte Generation“, Ernst Hörmann und Lukas Popp, mit Geldstrafen belegt. Der Prozess fand am Mittwoch ohne anwaltliche Vertretung der Angeklagten statt. Hörmann, ein 74-jähriger Freisinger, hat bereits eine Vorgeschichte von Nötigungsvorwürfen. Er argumentierte in seiner mehr als 30-minütigen Erklärung vor Gericht, dass die Blockade, bei der er und sechs weitere Aktivisten im Februar 2022 am Westkreuz die Zufahrt zum Frachtbereich des Münchner Flughafens besetzt hielten, gerechtfertigt sei, selbst wenn sie rechtlich als Nötigung eingestuft werden würde.
In seinen Ausführungen wies Hörmann auf die drohenden Katastrophen des Klimawandels hin und appellierte an die Dringlichkeit des Handelns. „Wir müssen heute handeln, morgen ist es zu spät“, so der Aktivist, der sich in einem moralischen Dilemma sieht. Trotz seiner Absicht, durch weniger radikale Aktionen mehr Akzeptanz zu finden, erwog er, weitere Klebeaktionen durchzuführen, um Aufmerksamkeit zu erregen.
Ungleichbehandlung und gerechte Strafen
Hörmann kritisierte zudem die unterschiedliche Handhabung von Protesten, indem er darauf hinwies, dass Landwirte bei ihren Protesten oft „hofiert“ würden, während Klimaaktivisten regelmäßig verurteilt werden. Ihm und Popp war es wichtig, auf die Auswirkungen des Klimawandels aufmerksam zu machen, die unter anderem kürzlich durch die verheerenden Überflutungen deutlich geworden seien.
Der 26-jährige Popp ergänzte, dass sie mit ihrer Aktion Druck auf die Bundesregierung ausüben wollten. In seiner emotionalen Ansprache kritisierte er die gängigen Staus im Straßenverkehr als „sozialadäquat“ und betonte, dass Autofahrer die Möglichkeit gehabt hätten, umzudrehen, um die Blockade zu umgehen.
Amtsrichter Björn Schindler wies jedoch darauf hin, dass für die rechtliche Bewertung bei Sitzblockaden vor allem die physischen Hindernisse entscheidend seien. Der Richter stellte klar, dass die Fahrzeuge in der ersten Reihe daher nicht auf psychische Hürden wie das moralische Dilemma ihrer Fahrer, die über Demonstranten hinwegfahren könnten, abgestellt werden könnten. Er betonte zudem, dass das Eingreifen in die Rechte der Verkehrsteilnehmer nicht durch grundrechtlich geschützte Freiheiten legitimiert werden könne.
Zusätzlich stellte Schindler fest, dass Nötigung nur dann strafbar sei, wenn sie als verwerflich einzustufen sei. Diese Bewertung nahm er an der Motivation und den Zielen der Angeklagten vor, die bei der Urteilsfindung laut seiner Aussage keine Rolle spielen dürften. Als staatliches Organ sei es seine Pflicht, sich neutral zu verhalten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen ohne Berücksichtigung persönlicher Überzeugungen durchzusetzen.
Strafen und rechtliche Konsequenzen
Im Ergebnis wurde Lukas Popp zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, während Hörmann, unter Berücksichtigung einer Vorverurteilung, 4200 Euro zahlen soll. Beide Aktivisten kündigten an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Die Verhandlung endete für Hörmann mit einem zeitlichen Druck, da er nach Berlin reisen musste, um sich dort einem weiteren Verfahren wegen einer ähnlichen Demonstration zu stellen.
Dieses Verfahren und die darin getroffenen Entscheidungen verdeutlichen die aktuellen Herausforderungen der Rechtsprechung in Bezug auf Protestaktionen und die damit verbundenen Grundrechte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Fragestellungen in naher Zukunft entwickeln werden, insbesondere im Hinblick auf die fortwährenden Proteste und die gesellschaftlichen Debatten um den Klimawandel. Laut einem Bericht von www.sueddeutsche.de.