Für eine Familie endete ihr Traumurlaub in der Türkei mit einem unerwarteten Drama. Der Rückflug wurde einem Familienvater und seiner vierköpfigen Familie zum Verhängnis. Was als entspannender Aufenthalt in Antalya begann, verwandelte sich schnell in eine nervenaufreibende Rückreise, die vor dem Amtsgericht München zur Sprache kam.
Im August 2024 erlebte die Familie eine unglückliche Wendung, als der ursprünglich festgelegte Rückflug plötzlich um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Laut Gerichtsangaben erfuhr die Familie bei ihrem Auschecken um 12 Uhr mittags von dieser Änderungen. In der kurzen Zeit bis zum geplanten Abflug um 19.50 Uhr war es jedoch für sie unmöglich, rechtzeitig am Flughafen zu sein.
Ein verzweifelter Wettlauf gegen die Zeit
Der Familienvater erzählte vor Gericht von dem verzweifelten Versuch, rechtzeitig das Flughafenshuttle um 16.35 Uhr zu erreichen. Zusammen mit seiner Frau und den beiden kleinen Kindern, einem siebenjährigen und einem 18 Monate alten Kind, war das Zeitmanagement eine echte Herausforderung. Zusätzlich war auch sein Bruder vor Ort, der sich mit seiner eigenen Familie am örtlichen Markt befand, als die Familie das Problem mit den Reiseunterlagen hatte.
Ein entscheidender Faktor war, dass die Reiseunterlagen der Familie im Safe des Bruders aufbewahrt wurden, wodurch wertvolle Zeit verloren ging. Erst um 15 Uhr gelang es der Familie, den Schlüssel zu ihrem Safe zu bekommen und die benötigten Dokumente zu sichern. Doch diese Verzögerung hinderte sie daran, rechtzeitig zum Shuttle zu gelangen.
Die Situation eskalierte weiter, da die Familie auch noch einige Lebensmittel für die Kinder besorgen und diese füttern musste. Als sie schließlich alles hinter sich gelassen hatten, war das Shuttle bereits abgefahren, und ein herbeigerufenes Taxi konnte sie nicht rechtzeitig zum Flughafen bringen.
Der Streit um die Erstattung der Kosten
Nach diesem misslungenen Rückreiseversuch verlangte der Familienvater eine Rückerstattung der 600 Euro, die er für neue Flugtickets aufbringen musste. Vor Gericht argumentierte er, dass die Information über die Flugänderung nicht rechtzeitig und unzureichend gewesen sei. Diese Unklarheiten seien der Hauptgrund gewesen, warum er den Shuttle verpasste und die Familie schließlich separate Tickets buchen musste.
In einem überraschenden Urteil entschied das Amtsgericht München jedoch, dass die Familie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die neuen Flugtickets habe. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass trotz der Schwierigkeiten die Möglichkeit bestanden hätte, die Rückreise anders zu organisieren und den ursprünglichen Flug noch zu erreichen.
Obwohl die Familie in diesem Fall nicht die gewünschten 600 Euro zurückerhielt, genehmigte das Gericht eine geringere Entschädigung für den verkürzten letzten Urlaubstag und die Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 174 Euro. Die Schilderungen des Vaters wurden als „geprägt von Unklarheiten und Andeutungen“ beschrieben, was letztendlich zu einem negativen Urteil führte.
– NAG